In einem Fall festgenommen und wieder freigelassen -
im zweiten Fall nach der Festnahme hinter Gitter gebracht
(ots) - In Görlitz ist gestern Mittag ein polnischer
Verurteilter festgenommen worden. Die Überprüfung seiner Personalien
führte zu einem Haftbefehl, welchen die Staatsanwaltschaft Flensburg
im vergangenen November ausgestellt hatte. Demnach war eine
Geldstrafe, die das Amtsgericht Husum wegen Diebstahls in Tateinheit
mit Urkundenunterdrückung sowie schweren Diebstahls und
Urkundenfälschung im Sommer 2016 anordnete, scheinbar offengeblieben.
Die Festnahme währte allerdings nicht lange. Der 39-Jährige konnte
nachweisen, dass er seinen Verbindlichkeiten (1.800,00 Euro)
gegenüber der Justizkasse tatsächlich, wenn auch in Raten, nachkommt.
Er wurde wieder freigelassen.
Kurz nach Mitternacht wurden am Donnerstag einem weiteren
polnischen Verurteilten die Handfesseln angelegt. Der 36-Jährige war
bei Kodersdorf angetroffen und zur Dienststelle mitgenommen worden.
Gegen ihn lag ein knapp vier Jahre alter Haftbefehl der
Staatsanwaltschaft Darmstadt vor. Diesem Haftbefehl lag eine
vollstreckbare Entscheidung des Amtsgerichts Michelstadt wegen
Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit unerlaubten Entfernens
vom Unfallort in Tateinheit mit Nötigung im Straßenverkehr zugrunde.
Weil ihm insgesamt 1.500,00 Euro zur Abwendung seiner
Ersatzfreiheitsstrafe fehlten, ist er von der Bundespolizei hinter
Gitter gebracht worden.
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Datum: 12.04.2018 - 11:41 Uhr
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