Bundespolizei nimmt Exhibitionisten fest
(ots) - Bundespolizisten nahmen Samstag einen Mann
vorläufig fest, der sich in einer S-Bahn vor zahlreichen Fahrgästen
entblößte und sexuelle Handlungen an sich vornahm.
Samstagmorgen gegen 2:15 Uhr zog ein Mann in der S-Bahn zwischen
Zoologischer Garten und Hauptbahnhof vor anderen Fahrgästen seine
Hose herunter und masturbierte. Alarmierte Bundespolizisten nahmen
den 31-jährigen Tunesier am Hauptbahnhof fest, als er erneut neben
einer Reisenden saß und masturbierte.
Der Festgenommene versuchte mehrfach, sich loszureißen. Bei seiner
Durchsuchung wurden mehrere Tütchen mit Betäubungsmitteln aufgefunden
und sichergestellt. Zudem hält sich der Mann seit fast vier Jahren
unerlaubt in Deutschland auf.
Die Bundespolizei leitete gegen den Mann Ermittlungsverfahren
wegen exhibitionistischer Handlungen, Widerstands gegen
Vollstreckungsbeamte, unerlaubtem Aufenthalt und des Verstoßes gegen
das Betäubungsmittelgesetz ein. Auf Entscheidung der
Staatsanwaltschaft wurde der Tatverdächtige nach einer Blutentnahme
auf freien Fuß gesetzt.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Berlin
- Pressestelle -
Schnellerstraße 139 A/ 140
12439 Berlin
Telefon: 030 91144 4050
Mobil: 0171 7617149
Fax: 030 91144-4049
E-Mail: presse.berlin(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Original-Content von: Bundespolizeidirektion Berlin, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 16.04.2018 - 11:35 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1872505
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOLD-B
Stadt:
Berlin - Mitte
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Bundespolizei nimmt Exhibitionisten fest"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeidirektion Berlin (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).