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Das Hauptzollamt Dortmund - Zahlen, Daten, Fakten für das Jahr 2017

ID: 1874042

(ots) -
Das Hauptzollamt Dortmund - Zahlen, Daten, Fakten für das Jahr
2017

Die Leiterin des Hauptzollamts Dortmund, Iris Vermehr zieht für
das Jahr 2017 eine positive Bilanz.

Insgesamt mehr als 3,1 Milliarden haben die 663 Zöllnerinnen und
Zöllner (zzgl. 112 Auszubildenden) im Bereich des Hauptzollamts
Dortmund, dessen Geschäftsbereich sich über den östlichen Teil des
Ruhrgebietes, das westliche Sauerland bis hin zum Siegerland
erstreckt, im Jahr 2017 eingenommen.

"Zu den Schwerpunkten im vergangenen Jahr zählten nach wie vor die
Bekämpfung der Schwarzarbeit und des internationalen
Drogenschmuggels, aber auch die Erhebung von Verbrauchsteuern,
Einfuhrumsatzsteuer und Zöllen", so Regierungsdirektorin Iris
Vermehr.

I.Steuereinnahmen

Neben der Einfuhrumsatzsteuer mit über 2,2 Milliarden Euro, die
für den Import von Waren erhoben wird, waren die Verbrauchsteuern mit
über 327 Millionen Euro, die größte Einnahmequelle.

Die Kraftfahrzeugsteuer schlug mit knapp 370 Millionen Euro zu
buche.

II.Warenabfertigung

Auch im vergangenen Jahr ist es den Beschäftigten der sieben
Zollämter des Bezirks gelungen, sich als moderner Wirtschaftspartner
zu präsentieren. Dies liegt nicht zuletzt an den
wirtschaftsorientierten Abfertigungsverfahren, die eine schnelle
Abwicklung des internationalen Warenverkehrs ermöglichen. Über 2,2
Millionen Positionen wurden zur Einfuhr, über 3,3 Millionen
Positionen wurden zur Ausfuhr und über 145.000 Positionen wurden zu
einem Versandverfahren angemeldet.

Darüber hinaus achten die Zöllnerinnen und Zöllner nach wie vor
auf die strikte Einhaltung der Verbote und Beschränkungen.
Schließlich dient dies dem Schutz der heimischen Wirtschaft wie auch
dem Schutz der Bevölkerung und bedrohter Pflanzen und Tiere.





Der Kampf gegen Marken- und Produktpiraterie wird zunehmend
wichtiger. Das größte Kapital eines Unternehmens ist die Idee. Ohne
Idee kein Produkt und ohne Produkt kein Umsatz. Ideen spiegeln sich
in den gewerblichen Schutzrechten, die ein Unternehmen erworben hat,
wider. Der Zoll unterstützt die Unternehmen bei der Verteidigung
dieser gewerblichen Schutzrechte und hilft, den Handel mit Plagiaten
einzudämmen.

In 451 Fällen wurden bei den Zollämtern im Bezirk 5.367 Plagiate
aus dem Verkehr gezogen, u.a. gefälschte elektrische und
elektronische Waren, Mobiltelefone, Kleidung, Schuhe, Handtaschen,
Parfüm und Armbanduhren nobler Markennamen. Der Wert der
beschlagnahmten Waren lag bei über 353.000 Euro.

Mehrere Paletten "Getränke" meldete ein Unternehmer im Oktober
2017 beim Zollamt Ost in Dortmund zur Einfuhr aus Mazedonien an. Bei
der Beschau der Getränke stellte sich heraus, dass es sich um
Limonade der Marke "Fanta" handelte. Die 2.496 Flaschen waren zwar
Originalprodukte, aber nicht für den europäischen Markt produziert
worden. Es lag somit ein sogenannter Parallelimport vor, d.h. die
Limonade wurde mit Zustimmung des Rechtsinhabers hergestellt, ist
jedoch ohne dessen Zustimmung in der Europäischen Union oder den
Vertragsstaaten über den Europäischen Wirtschaftsraum (Norwegen,
Island und Liechtenstein) auf den Markt gebracht worden. Da der
Rechteinhaber der Marke "Fanta" einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme
beim Zoll gestellt hat, wurden die 2.400 Liter Limonade
beschlagnahmt, eingezogen und unter zollamtlicher Überwachung
vernichtet.

Mit den Online-Abfertigungsverfahren ATLAS (Einfuhr, Ausfuhr,
Versand) und EMCS (verbrauchsteuerpflichtige Waren) stehen Zoll und
Wirtschaft effiziente IT-Systeme zur Verfügung, mit denen die
Unternehmen alle Warensendungen von, nach und durch Deutschland
elektronisch anmelden und abwickeln können. Eine schnelle und
einfache Warenabfertigung ist das gemeinsame Anliegen von Wirtschaft
und Zoll. Dazu tragen neben moderner Informationstechnik auch
zahlreiche Verfahrensvereinfachungen für die Wirtschaft bei
(zugelassene Versender/Empfänger, vereinfachte Ein- und
Ausfuhrverfahren, AEO). Import- und exportorientierte Unternehmen
können bei allen zollrechtlichen Abfertigungsprozessen
Vereinfachungen beantragen und sich damit so den Gang zum Zollamt
weitestgehend ersparen. Das spart allen Beteiligten Kosten und Zeit.

Im Jahr 2017 wurden im Bezirk des Hauptzollamts Dortmund über
2.750 vereinfachte Verfahren bewilligt.

Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (Authorised Economic Operator
- AEO-)

Die zunehmende Globalisierung und die veränderte internationale
Sicherheitslage haben die Weltzollorganisation (WZO) veranlasst,
weltweite Rahmenbedingungen zur Sicherung und Vereinfachung des
globalen Handels zwischen den Zollbehörden und der Wirtschaft zu
schaffen. Beim "AEO" handelt es sich um einen durch die Zollbehörden
als besonders zuverlässigen und vertrauenswürdigen zertifizierten
Wirtschaftsbeteiligten. Kriterien für die Zuverlässigkeit sind die
Einhaltung der Zollvorschriften, ein den gesetzlichen Vorgaben
entsprechendes Buchführungssystem, Zahlungsfähigkeit und ggf.
angemessene Sicherheitsstandards. Der Status eines "AEO" berechtigt
zu Vergünstigungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen und/oder
Vereinfachungen gemäß den Zollvorschriften. Seit dem 01. Januar 2008
können Unternehmen, die in der Europäischen Union ansässig und am
Zollgeschehen beteiligt sind, diesen Status beantragen.

Im Jahr 2017 erteilte das Hauptzollamt Dortmund 225
AEO-Zertifikate.

III.Kontrolleinheit Verkehrswege

Seit dem Wegfall der Kontrollen an den Binnengrenzen der EU ist es
die Kontrolleinheit Verkehrswege (KEV) (früher: Mobile
Kontrollgruppen, MKG), die das Zollrecht und nationale Bestimmungen
auf der Straße und auch bisweilen Schienen durchsetzt. Die Bekämpfung
der Rauschgiftkriminalität und des Zigarettenschmuggels, des
illegalen Handels mit geschützten Tieren und Pflanzen und die
Überwachung von sonstigen Ein-, Durch- und Ausfuhrverboten im
Binnenland sind die Tätigkeitsschwerpunkte. Um das durchzusetzen,
haben die Beamtinnen und Beamten der KEV die Möglichkeit,
Fahrzeugkontrollen des fließenden oder auch ruhenden Verkehrs
vorzunehmen, sofern nur konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass Waren
befördert werden. Zur Durchsetzung stehen ihnen Maßnahmen des
Verwaltungszwanges sowie als Ermittlungsperson der Staatsanwaltschaft
strafprozessuale Befugnisse zu.

Insgesamt konnten die 13 Zöllnerinnen und Zöllner der KEV im Jahr
2017 rund 89 Kilo Rauschgift, 569 Ecstasy-Tabletten und 55 Joints
sowie gut 2,2 Tonnen unversteuerten Wasserpfeifentabak und über 8
Millionen unversteuerte Zigaretten sicherstellen.

Allein bei einem Aufgriff am 21. November 2017 in Bottrop fanden
die Zollbeamten der KEV in einem polnischen LKW insgesamt 432 Kartons
mit jeweils 50 Stangen Zigaretten der Marke "L&M Red" ohne
Steuerzeichen. Der 34-jährige polnische Fahrer wies sich bei der
Kontrolle ordnungsgemäß aus und gab an, nicht zu wissen, was er
geladen habe. Gegen ihn wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet.
Der Steuerschaden lag in diesem Fall bei knapp 700.000 Euro. Er wurde
wegen des Verdachts des Einfuhrschmuggels unversteuerter Zigaretten
vorläufig festgenommen.

IV.Flughafen

Der Luftverkehr in Dortmund wird in zöllnerischer Hinsicht durch
die 18 Zöllnerinnen und Zöllner am Flughafen in Dortmund überwacht.
Diese hatten im vergangenen Jahr Erfolge mit insgesamt 1.436
Aufgriffen zu verbuchen. Insgesamt wurden 55 Strafverfahren und 20
Bußgeldverfahren eingeleitet.

V.Vollstreckung

Bundesweit sind 22 Hauptzollämter befugt, nicht nur die
Forderungen des Zolls selbst, sondern auch öffentlich-rechtliche
Geldforderungen des Bundes und der bundesunmittelbaren Körperschaften
des öffentlichen Rechts beizutreiben. Auftraggeber sind hier vor
allem die Bundesagentur für Arbeit, die Sozialversicherungsträger -
nämlich die bundesweit tätigen Ersatz- und Betriebskrankenkassen -
sowie die Berufsgenossenschaften. Diese Zuständigkeit wurde den
Hauptzollämtern ab dem 1. Januar 1981 mit dem Zehnten
Sozialgesetzbuch (SGB X) übertragen.

Über 258.000 Vollstreckungsverfahren hatte die
Vollstreckungsstelle des Hauptzollamts Dortmund im Jahr 2017 zu
bearbeiten. Insgesamt wurden über 60 Millionen Euro beigetrieben.

VI.Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung

Die zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
an den Standorten Dortmund, Gelsenkirchen, Hagen und Siegen
eingesetzten 253 Beschäftigten der FKS (Prüfungen und Ermittlungen
sowie Ahndung) prüften im Jahr 2017 über 1.500 Arbeitgeber.

Insgesamt konnten im letzten Jahr 5.337 Ermittlungsverfahren
eingeleitet und 6.243 Ermittlungsverfahren abgeschlossen werden.

Die Prüfungen und Ermittlungen des Hauptzollamtes Dortmund ergaben
einen durch Schwarzarbeit verursachten Schaden in Höhe von über 17
Millionen Euro.

Die Summen der festgesetzten Geldbußen betrugen rund 1,2 Millionen
Euro. Geldstrafen wurden ebenfalls in einer Gesamthöhe von rund 1,2
Millionen Euro verhängt.

Die von den Gerichten festgesetzten Freiheitsstrafen beliefen sich
auf 101 Jahre.

Beispielhaft für die erfolgreiche Arbeit der Finanzkontrolle
Schwarzarbeit ist ein Mitte 2017 abgeschlossener Ermittlungsfall aus
der Speditions-, Transport- und Logistikbranche. Ein Unternehmer aus
dem Kreis Recklinghausen, der bereits einschlägig vorbestraft war,
hatte die von ihm beschäftigten Kraftfahrer nicht oder nicht richtig
zur Sozialversicherung angemeldet. Im Rahmen der Ermittlungen wurde
festgestellt, dass sich der Unternehmer zweier vorgeschobener
"Strohmänner" bedient hatte, die offiziell die Geschäftsführer seiner
Unternehmen sein sollten. Faktisch war dem Beschuldigten jedoch
nachzuweisen, dass er allein die Entscheidungen traf. Er zahlte
seinen Fahrern Tageslöhne von 60,- EUR. Das entspricht einem
Stundenlohn von 7,50 EUR, der noch unter dem gesetzlichen Mindestlohn
liegt. Insgesamt verursachte der Beschuldigte einen Schaden von
365.000 EUR, der sich aus vorenthaltenen
Sozialversicherungsbeiträgen, hinterzogenen Steuern und nicht
gezahlter Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung
zusammensetzte. Aufgrund einer bereits verhängten Bewährungsstrafe
gegen den Unternehmer aus einer vorangegangenen Ermittlung der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit, sahen die Richter des Bochumer
Landgerichts dieses Mal keinen Raum mehr, die Strafe zur Bewährung
auszusetzen und erließen eine zweieinhalbjährige Haftstrafe.

Zusatzinformation:

Bundesweit arbeiten fast 40.000 Zöllnerinnen und Zöllner in den
unterschiedlichen Arbeitsbereichen des Zolls. Das Aufgabenspektrum
des Zolls ist äußerst breit gefächert, sodass jeder Einzelne nach
seinen individuellen Stärken und Neigungen eingesetzt und gefördert
werden kann.

Für eine Einstellung zum 1. August 2019 können sich Interessierte
noch bis zum 30. September 2018 bewerben.

Hinweis: Für die Jahresstatistik wurden in diesem Jahr zum Teil
neue oder veränderte statistische Werte herangezogen, was eine
Vergleichbarkeit mit Vorjahreswerten erschwert.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Dortmund
Pressesprecherin
Andrea Münch
Telefon: 0231-9571-1030
E-Mail: presse.hza-dortmund(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 18.04.2018 - 07:26 Uhr
Sprache: Deutsch
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