B 432 / Itzstedt - Eine offensive Fahrweise zahlt sich meist nicht aus
(ots) - Etwas mehr Rücksicht im Straßenverkehr hätte
am Dienstagmorgen ein 55-jähriger Fahrer aus Hamburg besser an den
Tag gelegt.
Gegen 08:35 Uhr fiel einer Streifenwagenbesatzung des Polizei-
Autobahn- und Bezirksreviers Bad Segeberg ein weißer Kleintransporter
mit Segeberger Kennzeichen aufgrund seiner zügigen Fahrweise und
mehrfachen Überholens auf. Zu dem Zeitpunkt war der Kleintransporter
auf der B 432 in Richtung Norderstedt unterwegs.
Bei der Kontrolle des Fahrzeugs und des Fahrers stellte sich
heraus, dass das Fahrzeug seit dem Januar 2018 nicht mehr über den
erforderlichen Versicherungsschutz verfügte und zur sofortigen
Außerbetriebssetzung ausgeschrieben war. Der Fahrer selbst hatte nur
eine Fahrerlaubnis der Klasse B und war somit nicht berechtigt, dass
Fahrzeug mit einem zulässigem Gesamtgewicht von 4600 kg zu führen.
Des Weiteren verfügte das im Fahrzeug verbaute EG-Kontrollgerät nicht
über eine aktuelle Eichung und in dem Gerät befand sich eine bereits
mehrfach überschriebene Tachoscheibe.
Dementsprechend fertigten die Beamten eine Anzeige wegen des
Fahrens ohne erforderliche Fahrerlaubnis, wegen des Verstoßes gegen
das Pflichtversicherungsgesetz und wegen des Verstoßes gegen das
Fahrpersonalrecht.
Die Kennzeichen des Kleintransporters wurden an Ort und Stelle
entstempelt und die Weiterfahrt untersagt.
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Datum: 19.04.2018 - 13:56 Uhr
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