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Jahrespressemitteilung des Hauptzollamtes Braunschweig /

Bilanz des Hauptzollamtes Braunschweig für das Jahr 2017

ID: 1875597

(ots) -
Bei 1.383.818.888,61 EUR Einnahmen, 4.067.686 abgefertigten
Warensendungen und 6.628 neuen Ermittlungsverfahren im Kampf gegen
Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung blickt das Hauptzollamt
Braunschweig selbstbewusst zurück auf das Jahr 2017.

Einnahmen 2017
"Als Finanzbehörde blicken wir natürlich zuerst auf die
Steuereinnahmen und die lassen sich durchaus sehen", eröffnet die
Leiterin des Hauptzollamts Braunschweig, Regierungsdirektorin Regine
Andreas, die Jahresbilanz 2017 des Hauptzollamts Braunschweig.
Im Jahr 2017 konnte das Hauptzollamt Braunschweig mit seinen sechs
Zollämtern in Braunschweig, Goslar, Göttingen, Helmstedt, Hildesheim
und Wolfsburg fast 1,4 Milliarden EUR einnehmen. Den Löwenanteil
davon macht mit 915.089.322 EUR die Einfuhrumsatzsteuer aus, die der
Umsatzsteuer im nationalen Handel entspricht und von Vielen
Mehrwertsteuer genannt wird. Mit knapp 210 Millionen EUR folgt die
Kraftfahrzeugsteuer, die der Zoll seit 2014 verwaltet. Den dritten
Platz auf der Einnahmenseite belegt im Jahr 2017 die Stromsteuer mit
136.711.544,60 EUR.
Der Zoll erhebt neben diesen bekannten Steuern aber auch fast
unbekannte Steuern wie die Zwischenerzeugnissteuer auf Liköre (2017:
11.650,34 EUR), sowie die Kaffeesteuer auf Röstkaffee und Waren
daraus (71.063,00 EUR).

Dass das Einnehmen von Steuern schon seit biblischen Zeiten schlecht
beleumundet ist, lässt Pressesprecher Löhde schmunzeln und mit
Verweis auf einen aktuellen Werbeslogan des Zolls kontern: "Wir sehen
uns eher als ,Robin Hood im Blätterwald' und nicht als der böse
,Sheriff von Nottingham'".
Tatsächlich werden die klassischen Einfuhrabgaben (Zoll und
Einfuhrumsatzsteuer) und Verbrauchsteuern fast ausschließlich bei
Unternehmen erhoben und fließen -mit Ausnahme des Zolls und der
Biersteuer- direkt in den Bundeshaushalt ein. Dort werden die




Steuereinnahmen zu Gunsten der Allgemeinheit eingesetzt.

Gleichzeitig haben die vom Zoll verwalteten Steuern eine gewisse
Schutz- und Lenkungswirkung - gemäß des Auftrags des Zolls Bürger,
Wirtschaft und Umwelt zu schützen: Die heimische Wirtschaft wird
durch Einfuhrabgaben vor Dumpingpreisen geschützt, die heimischen
Arbeitsplätze der Bürger so erhalten und die Umwelt etwa durch die
Energiesteuer (früher Mineralölsteuer) vor Ressourcenverschwendung
bewahrt.

Kernaufgabe: Überwachung des internationalen Warenverkehrs
Neben vielen neuen Aufgaben bleibt die Überwachung des
internationalen Warenverkehrs Kernaufgabe des Zolls.
Dabei zeigt sich, dass der Bezirk des Hauptzollamts Braunschweig Teil
einer Handelsnation ist. Insgesamt verzeichnete das Hauptzollamt
Braunschweig mit seinen sechs Zollämtern in Braunschweig, Goslar,
Göttingen, Helmstedt, Hildesheim und Wolfsburg im Jahr 2017 604.112
Einfuhren (+ 5,8% zu 2016) und 3.412.425 Ausfuhren (+ 16,1 % zu
2016). Bei den über 11.000 Fällen pro Tag schwanken die
Sendungsgrößen von einem kleinen Postpaket bis hin zu vollen
Sattelzügen.
Demnach stiegen auch die Einnahmen des Hauptzollamtes Braunschweig
aus diesem Bereich an: Lagen die Einnahmen der klassischen
Einfuhrabgaben Zoll und Einfuhrumsatzsteuer im Jahr 2016 noch bei
842.933.746 EUR, wurde ihr Wert im Jahr 2017 um knapp 150 Millionen
EUR auf fast eine Milliarde EUR (78.135.774 EUR Zoll und 915.089.322
EUR Einfuhrumsatzsteuer) gesteigert.
Wichtig ist dabei zu wissen, dass die Einfuhrabgaben nicht allein dem
Bundeshaushalt zufließen. Der Zoll ist die wichtigste Einnahmequelle
der Europäischen Union und wird grundsätzlich nur auf Einfuhren aus
Drittländern erhoben.

Gemäß des Auftrages des Zolls, nicht nur die Staatsfinanzen, sondern
vor allem Bürger, Wirtschaft und Umwelt zu schützen, wurden zudem im
Jahr 2017 zahlreiche Sendungen mit illegalen Inhalt aufgehalten.
Darunter war alles von A -wie Abfall
(https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121224/3554572)-, bis Z
-wie zulassungspflichte Arzneimittel- und immer wieder gefälschte
Produkte, die im schlimmsten Fall eine Gefahr für Leib und Leben
darstellen (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121224/3627079).

Wenn der Zöllner zweimal klingelt: Der Prüfungsdienst
Nicht mehr jede Ware wird an der Grenze angehalten und nicht mehr
jeder Lastwagen steuert automatisch das Zollamt an. Damit dennoch
Steuergerechtigkeit und die Einhaltung von Verboten und
Beschränkungen im internationalen Warenverkehr sichergestellt sind,
macht der Zoll auch "Hausbesuche". Jeden Tag prüft das Hauptzollamt
Braunschweig Unternehmen in deren eigenen "vier Wänden".
Auf diese Weise konnten im Jahr 2017 zusätzlich Abgaben der Vorjahre
im Gesamtwert von 23.361.853 EUR nacherhoben werden.

Manchmal bringt der Besuch des Zolls aber auch unerwarteten
"Geldsegen": die Unternehmen der Region konnten sich über
Erstattungen von 819.758 EUR freuen, die ohne die Arbeit des
Prüfungsdienstes zu viel bezahlt worden wären.

Hauptzollamt in der Automobil-Region:Die Kraftfahrzeugsteuer
Kraftfahrzeuge waren immer schon ein Zeichen für Wohlstand. Durch die
Kraftfahrzeugsteuer trägt dieser Wohlstand des Einzelnen zum
Wohlstand der Allgemeinheit bei: 209.993.844 EUR Kraftfahrzeugsteuer
erhob das Hauptzollamt Braunschweig im Jahr 2017 für über 1,5
Millionen zugelassene Kraftfahrzeuge.

Wenig verwunderlich: In der Autostadt Wolfsburg übertrifft die Zahl
der zugelassenen Kraftfahrzeuge (161.693 Stück) die Einwohnerzahl
deutlich, während im Durchschnitt den fast 1,9 Millionen Einwohner
des Hauptzollamtsbezirks jeweils etwa 0,8 Kraftfahrzeuge
gegenüberstehen.

Für faire Löhne und fairen Wettbewerb: Finanzkontrolle Schwarzarbeit
"Schwarzarbeit ist Betrug an den Schwächsten in unserer
Gesellschaft", erklärt Pressesprecher Andreas Löhde vom Hauptzollamt
Braunschweig das intensive Vorgehen des Zolls gegen Schwarzarbeit und
illegale Beschäftigung. "Geld, das nicht in die Kranken-, Renten-
oder Arbeitslosenversicherung eingezahlt wird, fehlt bei der
Versorgung der Betroffenen", so Zolloberinspektor Löhde weiter.

Darum wurde bei dem Hauptzollamt Braunschweig der Druck auf die
"schwarzen Schafe" weiter erhöht: Bei 1.202 Arbeitgebern (+34% zu
2016) wurden die Beschäftigungsverhältnisse der Mitarbeiter geprüft.
Dabei stieß das Hauptzollamt Braunschweig auf 3.128 Fälle, in denen
die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens (Straf- und
Bußgeldverfahren) notwendig war.

Auch personell wurde die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim
Hauptzollamt Braunschweig 2017 verstärkt, indem 15 von 24 jungen
Kolleginnen und Kollegen nach der Ausbildung in diesem Bereich
eingesetzt worden sind.
Dass es sich bei Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung nicht um
Kavaliersdelikte handelt, zeigt ein Blick auf die 2017
abgeschlossenen Verfahren: die verschiedenen Verstöße wurden mit
Geldstrafen und Geldbußen in Gesamthöhe von 1.633.035,50 EUR
geahndet, zudem wurden Freiheitsstrafen von insgesamt 22 Jahren
erwirkt.

Die größte Einzelmaßnahme in dem Bezirk des Hauptzollamtes
Braunschweig 2017 war ein Einsatz wegen des Verdachtes der illegalen
Beschäftigung in der Gastronomie
(https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121224/3641989), während
auch kleinere Einsätze wegen der besonderen Dreistigkeit der
Beteiligten im Gedächtnis bleiben
(https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121224/3711026).

Strafsachenstelle: Die "kleine Staatsanwaltschaft"
Schwarzarbeit ist nicht die einzige Art der Kriminalität, die der
Zoll bekämpft. Im Kampf gegen Steuerhinterziehung und andere
Steuerstraftaten ist der Zoll nicht nur Finanzbehörde, sondern
gleichzeitig Vollzugsbehörde mit polizeilichen Funktionen und
Ermittlungsbehörde mit Rechten und Pflichten der Staatsanwaltschaft.
In dieser Eigenschaft wirkt das Hauptzollamt Braunschweig im eigenen
Bezirk von Gifhorn bis Göttingen, sowie als Zentralstelle für weite
Teile Niedersachsens und ganz Sachsen-Anhalt. Im Jahr 2017 hat das
Hauptzollamt Braunschweig über 3.500 neue Ermittlungsverfahren
(Straf- und Bußgeldverfahren) eingeleitet.
Darunter waren im Wesentlichen Fälle klassischen Zigarettenschmuggels
(https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121224/3586368), aber auch
aufwendige Großverfahren zum Beispiel wegen Heiz- und
Schmierölverdieselung (illegaler Verkauf und Verwendung von Heiz- und
Schmierölen als Kraftstoff). Allein bei diesen etwa 50 noch offenen
"Komplexverfahren" wird zurzeit der Steuerschaden auf 150.000.000 EUR
geschätzt.




Kontakt für Medienvertreter:

Hauptzollamt Braunschweig
Pressesprecher
Andreas Löhde
Telefon: 0531/3809-452 (-0)
Fax: 0531/3809-200
E-Mail: Presse.HZA-Braunschweig(at)Zoll.Bund.de
www.zoll.de

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Datum: 19.04.2018 - 15:00 Uhr
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