Auffahrunfall mit drei beteiligten Pkw
(ots) - (ma)
Ein 33jähriger Fahrer eines Pkw Audi hat gestern gg. 13.30 Uhr
auf der Bundesstraße 65 in der Gemarkung Bückeburg/Müsingen einen
Auffahrunfall verursacht.
Der Audi-Fahrer aus Porta Westfalica realisierte deutlich zu spät,
dass in Fahrtrichtung Stadthagen, Höhe Einmündung Teichstraße, ein
Pkw Hyundai einer 49jährigen Frau aus Stadthagen und ein Pkw Ford,
gesteuert von einem 45jährigen Fahrzeugführer aus Stadthagen,
verkehrsbedingt standen, weil ein anderes Fahrzeug in die Teichstraße
abbog.
Der Unfallverursacher erklärte, dass er durch die hineinscheinende
Sonne seines geöffneten Sonnendaches kurzfristig geblendet war und
trotz einer Vollbremsung seinen Pkw nicht mehr rechtzeitig stoppen
konnte.
Durch das Auffahren des Pkw Audi in den Pkw Hyundai wurde dieser
auf den davor stehenden Pkw Ford geschoben.
Alle drei Fahrzeuge wurden stark beschädigt. Die Polizei geht von
einem geschätzten Gesamtschaden an den Fahrzeugen von mindestens
14.000 Euro aus.
Die 49jährige Frau aus Stadthagen wurde leicht verletzt.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg
Polizeikommissariat Bückeburg
Ulmenallee 9
31675 Bückeburg
Matthias Auer
Telefon: 05722/9593-154
E-Mail: matthias.auer(at)polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_nienburg_schaumburg
/
Original-Content von: Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 20.04.2018 - 11:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1876080
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-NI
Stadt:
Bückeburg
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Auffahrunfall mit drei beteiligten Pkw"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Nienburg / Schaumburg (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).