Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad
(ots) - Vorliegender Fall soll dazu dienen in
Erinnerung zu rufen, daß man auch mit dem Fahrrad nicht unbegrenzt
Alkohol konsumieren und dann noch fahren darf. Der Streife fiel am
Morgen des 22.04.18 gegen 03:30h ein 22-jähriger Radfahrer auf, der
in starken Schlangenlinien aus Richtung Fußgängerzone in Neustadt/W.
in Richtung Westen fuhr. Bei der Kontrolle des jungen Mannes wurde
Alkoholgeruch festgestellt, ein Alkoholtest ergab den Wert von
2,03Prom. Damit war die Fahrt für ihn beendet, auf der Dienststelle
wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Als Grenze für Fahrradfahrer wird
ab einem Wert von 1,6 Prom. von einer absoluten Fahruntüchtigkeit
ausgegangen.
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Datum: 22.04.2018 - 11:26 Uhr
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