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180422-3. Kontrollgruppe "Autoposer" stellt erneut mehrere Fahrzeuge sicher

ID: 1877252

(ots) - Zeit: 19.04.2018 bis 22.04.2018 Ort: Hamburger
Stadtgebiet

In den vergangenen Tagen haben Beamte der Kontrollgruppe
"Autoposer" erneut mehrere Fahrzeuge sichergestellt.

Insgesamt wurden 74 fahrverhaltensauffällige Fahrzeugführer mit
ihren zum Teil unzulässig technisch veränderten Fahrzeugen angehalten
und überprüft.

Zu den Ergebnissen im Wesentlichen:

-10 Fälle des Verursachens von unnötigem Lärm -3 Fälle des
Verstoßes gegen die Anschnallpflicht -3 Fälle von Rotlichtfahrten -4
Fälle der Benutzung eines Mobiltelefons -1 Fall der
Geschwindigkeitsüberschreitung (116 km/h bei zulässigen 30 km/h) -1
Fall des Fahrens unter Alkoholeinfluss (2,21 Promille) -17 Fälle des
Erlöschens der Betriebserlaubnis, davon in sieben Fällen mit
Fahrzeugsicherstellungen

Zu einzelnen Fällen exemplarisch:

1.) Am 19.04.2018, 22:15 fiel der Besatzung eines zivilen
Funkstreifenwagens in der Grindelallee ein sehr lautes und sonores
Fahrgeräusch eines Bentley GT (507 PS) auf. Bereits am Dammtor hatte
der Fahrzeugführer mehrfach die unteren Gänge "ausbeschleunigt" und
dabei Lärm verursacht.

Bei der technischen Überprüfung in der Grindelallee stellten die
Beamten fest, dass die Klappensteuerung der Abgasanlage manuell durch
eine Fernbedienung steuerbar war. Des Weiteren waren an beiden Achsen
Distanzringe verbaut. Für beide Veränderungen fehlten die
erforderlichen Zulässigkeitsnachweise. Eine Vergleichsmessung des
Standgeräuschs ergab einen Wert von 98 dB statt der zulässigen 84 dB.
Durch die Veränderungen war die Betriebserlaubnis erloschen.

Der 29-jährige, deutsche Fahrzeugführer gab sich ahnungslos und
verwies darauf, dass dies der Pkw seines Vaters sei. Das Fahrzeug und
die Fernbedienung wurden sichergestellt.

2.) Am 20.04.2018,16:00 Uhr bewegte ein 24-jähriger, irakischer




Fahrer seinen Pkw BMW 335i (306 PS) mit dröhnendem Abgasgeräusch,
mehreren Gasstößen und riskanten Fahrstreifenwechseln auf der
Bürgerweide in Richtung Innenstadt.

In Höhe Alfredstraße wurde das Fahrzeug gestoppt und überprüft.
Hierbei wurden folgende Mängel bei dem stark veränderten Fahrzeug
festgestellt:

Die Zulässigkeit der verbauten Abgasanlage konnte nicht
nachgewiesen werden. Eine Vergleichsmessung des Standgeräuschs ergab
einen Wert von 106dB statt der zulässigen 88dB. Darüber hinaus
fehlten Zulässigkeitsnachweise für die Motorhaube, die Flügeltüren,
die Distanzringe auf der Hinterachse und die Rad-Reifen-Kombination.

Da die Betriebserlaubnis dadurch erloschen war, wurde das Fahrzeug
sichergestellt, um es einem Gutachter vorzuführen.

3.) Kurz darauf sah eine weitere Funkstreifenwagenbesatzung der
Kontrollgruppe, wie ein 31-jähriger Deutscher einen Pkw Audi S5 (345
PS) am Hauptbahnhof entlang fuhr. Auch hier handelte es sich offenbar
um einen Komplettumbau mit sehr lautem Geräuschverhalten. Der Fahrer
gab mit seinem Fahrzeug auf kurzer Strecke mehrere grollend laute
Gasstöße ab.

Nach eingehender Überprüfung wurde auch hier das Erlöschen der
Betriebserlaubnis festgestellt. Dies begründete sich in folgenden
erheblichen Mängeln:

Die Spurverbreiterung, die Felgen und der Heckspoiler waren nicht
genehmigt worden. Das Kennzeichenschild vorn war deutlich zu tief
angebracht. Die Abgasanlage wurde vermutlich ebenfalls im Rahmen
eines sogenannten Lärmtunings verändert. Hier wurde ein Standgeräusch
von 98 dB gemessen, obwohl für diesen Pkw nur 82 dB erlaubt waren.

Das Fahrzeug wurde sichergestellt und abgeschleppt.

4.) Am 20.04.2018, 18:30 Uhr folgte ein ziviler Funkstreifenwagen
nach einem lärmenden Fahrverhalten am Jungfernstieg einem 41-jährigen
Bulgaren mit seinem in Bulgarien zugelassenen Pkw Audi A4 Cabriolet
(163 PS) mit sehr lautem Fahrgeräusch.

Bei der im weiteren Verlauf durchgeführten Kontrolle wurde
festgestellt, dass an der Abgasanlage vor den Endschalldämpfern
rechteckige Löcher in die Abgasrohre geschnitten worden waren. Dies
führte dazu, dass die Abgase vor der Geräuschreduzierung im
Endschalldämpfer nach außen geleitet wurden. Dadurch bedingt entstand
ein deutlich zu lautes Geräuschverhalten.

Auch ausländische Fahrzeuge, die im deutschen Straßenverkehr
bewegt werden, müssen sich in einem vorschriftsmäßigen Zustand. Gegen
den Fahrer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Aufgrund des Umstandes, dass er über keinen festen Wohnsitz in
Deutschland verfügte, wurden eine Sicherheitsleistung von 190 Euro
angeordnet und die Kennzeichenschilder sichergestellt. Das Fahrzeug
musste im Privatauftrag abgeschleppt und in eine Werkstatt gebracht
werden.

Im Rahmen eines sogenannten Mängelverfahrens muss das Fahrzeug nun
wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand gebracht werden, um die
Kennzeichenschilder zurückzuerhalten.

5.) Am 20.04.2018, 19:50 Uhr wurden Beamte der Kontrollgruppe in
der Königstraße auf einen Pkw CLK 320 (217 PS) aufmerksam, der ein
derart lautes Abgasgeräusch hatte, dass die Beamten den CLK hörten,
noch bevor sie ihn sahen.

Der 22-jährige, deutsche Fahrer konnte für die
Rad-Reifen-Kombination und auch das verbaute Fahrwerk keinen
Zulässigkeitsnachweis vorlegen. Das zulässige Standgeräusch von 85dB
wurde mit 105dB deutlich überschritten.

Da die Betriebserlaubnis erloschen war (Erlöschen mit wesentlicher
Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit), wurde ein
Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Der CLK wurde
sichergestellt, um ihn einem Gutachter vorzuführen.

6.) Die Beamten wurden am 20.04.2018, 21:15 Uhr im Bereich
Dovenfleet/Brandstwiete auf den Audi A 3 (231 PS) einer 28 Jahre
alten, deutschen Fahrzeugführerin aufmerksam. Diese zog durch Abgabe
mehrerer Gasstöße die Aufmerksamkeit auf sich.

Nach dem Anhalten des Fahrzeugs stellte sich heraus, dass dieser
Pkw vollkommen verkehrsunsicher war. Bereits im März 2018 stellte ein
Prüfer im Rahmen einer Hauptuntersuchung diverse Mängel fest, ohne
dass diese bislang offenbar beseitigt worden waren. Eine
Leistungssteigerung des Motors, ein Fächerkrümmer sowie die
Zubehörabgasanlage ohne Zulässigkeitsnachweis führten zu einer
Verschlechterung des Geräuschverhaltens (97dB statt 88dB). Ein
Überrollkäfig sorgte infolge der fehlenden Dämmung/Fahrgastsicherung
für eine erhebliche Gefahr für Fahrer und Beifahrer. Die
Fahrtrichtungsanzeiger hinten waren ohne einen Zulässigkeitsnachweis.
Die Hauptuntersuchung war bereits seit 06/2017 abgelaufen.

Infolge der Vielzahl der gravierenden Mängel und der
Verkehrsunsicherheit wurde das Fahrzeug sichergestellt.

7.) Am 20.04.2018, 21:55 Uhr dokumentierten die Beamten im Rahmen
einer Provida-Geschwindigkeitsmessung im Bereich Binsbargtunnel, wie
ein 35 Jahre alter Deutscher mit seinem Pkw Jaguar F-Type (360 PS)
durch eine Baustelle fuhr. Bei der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
von 30 km/h wurde eine tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit von 116
km/h ermittelt. Der Fahrer zeigte sich einsichtig und gestand sein
Fehlverhalten. Ihn erwarten ein Bußgeld von mindestens 680 Euro, zwei
Punkte und drei Monate Fahrverbot.

Die Kontrollgruppe "Autoposer" wird auch weiterhin
Schwerpunkteinsätze gegen Fahrzeugführer fortsetzen, die durch ihr
Verhalten die Verkehrssicherheit auf Hamburgs Straßen beeinträchtigen
oder gefährden.

Abb.




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Florian Abbenseth
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Datum: 22.04.2018 - 13:54 Uhr
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