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Jahresbilanz 2017 des Hauptzollamts Düsseldorf

ID: 1877431

(ots) -
-1,89 Milliarden Euro Steuereinnahmen
-305 Waffen sichergestellt
-86 kg Kokain sichergestellt

Das Hauptzollamt (HZA) Düsseldorf nahm 2017 insgesamt 1,89
Milliarden Euro ein. Zu dieser Bilanz trugen die 782 Beschäftigten
des HZA mit den Düsseldorfer Zollämtern Flughafen, Nord, Reisholz und
dem Zollamt Wuppertal bei.

Der Geschäftsbereich des HZA umfasst die Städte Düsseldorf,
Wuppertal, Remscheid, Solingen und den gesamten Kreis Mettmann. Das
HZA Düsseldorf betreut damit eine Fläche von rund 1.000 km2 mit
insgesamt 1,7 Millionen Einwohnern.

I. Erhebung von Abgaben Die insgesamt 1,89 Milliarden Euro
Einnahmen des HZA verteilen sich auf:

-Zölle: 173,66 Millionen Euro
-Einfuhrumsatzsteuer: 1,37 Milliarden Euro
-Verbrauchsteuern: 319,87 Millionen Euro
-Luftverkehrssteuer: 18,34 Millionen Euro.

Die Zollämter fertigten insgesamt 1,78 Millionen Ein- und 1,33
Millionen Ausfuhrpositionen ab. Außerdem fertigten sie fast 37.000
Paketsendungen ab. In 475 Fällen zogen die Zöllner der Zollämter
50.653 gefälschte Waren aus dem Verkehr und verweigerten in 680
Fällen die Einfuhr von Waren, die nicht den
Produktsicherheitsvorschriften entsprachen.

II. Kontrolleinheit Reiseverkehr am Düsseldorfer Flughafen Die
Zöllner am Düsseldorfer Flughafen leiteten 2017 1.980 Straf- und
Bußgeldverfahren ein.

Sie stellten dabei Drogen im Straßenverkaufswert von knapp 6
Millionen Euro sicher. Dabei handelte es sich im Bereich der so
genannten "harten Drogen" fast ausschließlich um Kokain mit einem
Anteil von 86 kg. Weiterhin wurden 1.932 kg der Kaudroge Khat
sichergestellt, die wegen des geringen Wirkstoffgehalts jedoch nur
mit einem vergleichsweise geringen Straßenverkaufswert in Höhe von
365.000 Euro in den Gesamtwert von 6 Millionen Euro eingeht.





Weitere Aufgriffe:

- Zigaretten: 664.420 Stück
- Rauchtabak: 306,57 kg
- Waffen: 305 Stück (hauptsächlich Messer, Schlagringe, Wurfsterne,
Schlagstöcke u. Elektroschocker)
- Goldschmuck: 39,84 kg (Wert: Ca. 1,1 Millionen Euro)
- Arzneimittel: 99 Aufgriffe
- Produktfälschungen: 65 Aufgriffe
- Artenschutzverstöße: 31 Fälle

In 569 Fällen leitete der Zoll Bußgeldverfahren wegen nicht
angemeldeter Barmittel in einer Gesamthöhe von 11,95 Millionen Euro
ein. Davon wurden 2,73 Millionen Euro noch vor Ort vorläufig
sichergestellt.

Hintergrund: Seit dem 15. Juni 2007 müssen Drittlandsreisende ihre
mitgebrachten Zahlungsmittel ab einem Gesamtwert von 10.000 Euro
unaufgefordert schriftlich anmelden. Mit ihren Kontrollen tragen
Zöllnerinnen und Zöllner dazu bei, illegale Geldbewegungen über die
Außengrenzen der EU hinweg aufzudecken und letztlich zu unterbinden,
um dadurch Geldwäsche, Finanzierung von Terrorismus und Kriminalität
zu bekämpfen.

III. Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung Die
Kollegen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts
Düsseldorf führten 2017 insgesamt 1.034 Arbeitgeberüberprüfungen
durch. Dabei deckten sie eine Schadenssumme in Höhe von 30,16
Millionen Euro nicht entrichteter Sozialversicherungsleistungen auf.
In der Folge leitete der Zoll 2.392 Straf- und 430
Ordnungswidrigkeitsverfahren ein. Die Summe der Geldbußen belief sich
auf 3,82 Millionen Euro, die Summe der Geldstrafen auf 1,05 Millionen
Euro. Die Summe der erwirkten Freiheitsstrafen beläuft sich auf 44
Jahre.

IV. Vollstreckung durch den Zoll Die Vollstreckungsstelle des HZA
Düsseldorf vollstreckt nicht nur eigene Forderungen des
Hauptzollamts, sondern auch die Forderungen mehrerer
bundesunmittelbarer Körperschaften, insbesondere Krankenkassen und
Sozialversicherungen. Insgesamt bearbeiteten die Zöllner 2017 175.220
Vollstreckungsfälle und haben dadurch 50,29 Millionen Euro
beigetrieben.

V. Prüfungsdienst des Zolls Das Hauptzollamt Düsseldorf führt
Prüfungen in Unternehmen auf Grundlage eines jährlichen Prüfungsplans
durch. Im Jahr 2017 kam es zu Nacherhebungen von insgesamt 4,09
Millionen Euro. Im gleichen Zeitraum wurden rund 860.000 Euro
erstattet. Die Prüfungsmaßnahmen führten außerdem zu 16
Ordnungswidrigkeits- und einem Strafverfahren.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Düsseldorf
Pressesprecher
Michael Walk
Telefon: 0211-2101-233
E-Mail: presse.hza-duesseldorf(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Düsseldorf, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 23.04.2018 - 07:49 Uhr
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