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Jahresbilanz 2017 des Hauptzollamts Osnabrück

ID: 1877915

(ots) - 833,9 Millionen Euro Steuereinnahmen 50,6
Millionen Euro durch Vollstreckungsmaßnahmen beigetrieben 59,2
Millionen Euro Schaden durch Schwarzarbeit und illegale
Beschäftigung festgestellt 136,5 Kilogramm Rauschgift beschlagnahmt

Sehr zufrieden mit den guten Ergebnissen für das abgelaufene Jahr
zeigte sich der Leiter des Hauptzollamts Osnabrück, Dr. Thomas
Möller, zusammen mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nach
den nunmehr vorliegenden Zahlen für 2017.

Neben der klassischen Aufgabe, der Erhebung von Einfuhrabgaben,
Zöllen und der Verbrauchsteuern galten die Bekämpfung der
Schwarzarbeit sowie die Maßnahmen der mobilen Kontrolleinheiten zur
Bekämpfung des Schmuggels wieder einmal als Schwerpunkte im
abgelaufenen Jahr.

Das Hauptzollamt Osnabrück erhob im vergangenen Jahr mehr als
833,9 Millionen Euro an Zöllen und Steuern. Es zog Zahlungsrückstände
von über 50,6 Millionen Euro ein. Bei der Bekämpfung der
Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung wurde ein Gesamtschaden
von 59,2 Millionen Euro ermittelt. Die Kontrolleinheit Verkehrswege
des Hauptzollamts stellte zudem mehr als 136 Kilogramm Rauschgift
sicher.

Erhebung von Steuern und Abgaben

Die Einnahmen aus klassischen Zöllen in Höhe von mehr als 34,6
Millionen Euro für Waren aus Drittländern fließen in den Haushalt der
Europäischen Union. Die für den Bundeshaushalt erhobene
Einfuhrumsatzsteuer betrug über 219 Millionen Euro.

An besonderen Verbrauchsteuern und Verkehrssteuern wurden für den
Bundeshaushalt mehr als 580 Millionen Euro eingenommen. Hierbei
handelt es sich um die Energie-, Strom-, Tabak-, Branntwein-,
Kaffee-, Bier-, Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer sowie die
Luftverkehr- und Kraftfahrzeugsteuer.

Da das Bundesverfassungsgericht im letzten Jahr das




Kernbrennstoffsteuergesetz für nichtig erklärte, hat das Hauptzollamt
im letzten Jahr mehr als 910 Millionen Euro zurückgezahlt.

Kontrolleinheit Verkehrswege

Die Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels ist eine wichtige Aufgabe
der Zöllnerinnen und Zöllner im Bezirk des Hauptzollamts Osnabrück.
Zuständig hierfür sind die Beamten der Kontrolleinheit Verkehrswege
mit Sitz in Schüttorf, welche mobile Kontrollen im Bezirk
durchführen. Im vergangenen Jahr führten die Beamten mehr als 16.300
Personen- und Warenkontrollen durch.Insgesamt kam es zu rund 1.100
Beanstandungen mit 534 eingeleiteten Strafverfahren und 39
Festnahmen.Die Zöllner beschlagnahmten rund 32 Kilogramm Haschisch,
55 Kilogramm Marihuana, 10 kg Amphetamin, 24 Kilogramm Kokain, 1100
Ecstasypillen und 182 Joints. Außerdem stellten die Beamten 109
Waffen sicher. Weiterhin konfiszierte die mobile Kontrolleinheit des
Hauptzollamts Osnabrück im Rahmen ihrer Arbeit 35.300 Zigaretten.

Steueraufsicht und Außenprüfung

Steuerfestsetzungen beruhen auf Angaben, die die Beteiligten
selbst gemacht haben. Der Prüfungsdienst des Hauptzollamts überprüft
Unternehmen, bei denen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit auch Zölle
und Verbrauchsteuern anfallen und stellt durch Betriebsprüfungen die
Steuergerechtigkeit und die Gleichbehandlung der Marktteilnehmer
sicher. Der Schwerpunkt solcher Prüfungen liegt in der Regel als
nachträgliche Buchprüfung in der Auswertung von Geschäftsunterlagen.
Aufgrund von Prüfungen des Sachgebietes Prüfungsdienst des
Hauptzollamts wurden im Jahr 2017 rund 6,9 Millionen Euro an Zöllen
und Steuern nachgefordert aber auch rund 760.000 Euro an die
Beteiligten erstattet.Die Beschäftigten des Steueraufsichtsdienstes
führten zusätzlich zu den Prüfungen im letzten Jahr 6.270
Steueraufsichtsmaßnahmen durch.

Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Die Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung ist
ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt des Hauptzollamts Osnabrück.
Zuständig hierfür ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mit
ihren drei Standorten in Nordhorn, Lohne und Osnabrück. Sie führt
Prüfungen in allen Wirtschaftsbranchen durch. Prüfungsschwerpunkte
bildeten unter anderem das Bauhaupt- und Baunebengewerbe, das
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, das Speditions-, Transport-
und Logistikgewerbe sowie die Fleischwirtschaft. Die Kontrolle des
flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns ist ebenso Bestandteil
einer regulären Prüfung und erfolgt im Rahmen der Prüfungstätigkeit.

In 2017 überprüfte die FKS des Hauptzollamts Osnabrück 1.190
Arbeitgeber.

Abgeschlossen werden konnten im vergangenen Jahr mehr als 1.577
Ermittlungsverfahren wegen Straftaten und rund 828
Ermittlungsverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten. Mit ihren Prüfungen
ermittelten die Beschäftigten vorenthaltene bzw. veruntreute
Sozialversicherungsbeiträge, hinterzogene Steuern und rechtswidrig
erlangte Vermögensvorteile von über 59,2 Millionen Euro.

Durch die Gerichte wurden Täter zu rund 27 Jahren Freiheitsstrafe
und über 319.000 Euro Geldstrafe verurteilt.Das Hauptzollamt
verhängte selbst Bußgelder in Höhe von mehr als 409.000 Euro.

Postverkehr / Grenzbeschlagnahmen

Auch im Jahr 2017 wurde bei den vier Zollämtern des Hauptzollamts
Osnabrück eine Vielzahl von Postsendungen abgefertigt. Der stetig
zunehmende Internethandel, insbesondere durch die Käufe von
Privatpersonen, brachte wieder Probleme mit sich. Viele Käufer, die
ihre Waren in Ländern außerhalb der Europäischen Union bestellt
hatten, bedachten nicht, dass auch für diese im Postverkehr
eingeführten Waren gegebenenfalls Einfuhrabgaben zu zahlen und
zahlreiche Gesetze wegen bestehender Verbote und Beschränkungen zu
beachten sind. So ist z.B. die Einfuhr von Arzneimittel auf dem
Postwege durch Privatpersonen in der Regel verboten. Sie sind
entweder zurückzusenden oder zu vernichten. Viele technische,
elektronische Geräte oder Spielzeug aus Ländern außerhalb der
Europäischen Union erfüllen nicht die hohen Anforderungen an die
Produktsicherheit, die der deutsche Gesetzgeber fordert. Das
Hauptzollamt muss in diesen Fällen die Entscheidung des zuständigen
Gewerbeaufsichtsamtes einholen. Bei Kleidung, Spielkonsolen
verschiedener Hersteller oder Parfümstoffen handelt es sich zudem oft
um Fälschungen. Bei der Einfuhr dieser Waren wurde immer wieder gegen
das Markenschutz-, Urheberrechts- und Geschmackmustergesetz
verstoßen. Diese Waren werden z.B. aufgrund von
Grenzbeschlagnahmeanträgen der Rechteinhaber sichergestellt und
vernichtet.

So wurden im Jahr 2017 bei den Zollämtern 112 Verstöße gegen das
Arzneimittelgesetz, 489 Verstöße im Bereich des gewerblichen
Rechtsschutzes und der Produktsicherheit, 6 Verstöße im Bereich des
Artenschutzes und 6 Verstöße gegen das Waffenrecht festgestellt.

KFZ - Steuer

Das Hauptzollamt Osnabrück betreut im Rahmen der
Kraftfahrzeugsteuer rund 1,2 Millionen Fahrzeughalter. Es wurde mehr
als 195 Millionen Euro Kraftfahrzeugsteuer vereinnahmt.

Zentrale Vollstreckungsstelle Nordhorn

Bei der über die Grenzen Osnabrücks hinaus für den gesamten
Weser-Ems-Raum und Bremen zuständigen Zentralen Vollstreckungsstelle
des Hauptzollamts Osnabrück mit Sitz in Nordhorn gingen im letzten
Jahr rund 204.000 Vollstreckungsersuchen ein. Vor Ort vollstreckte
sie mehr als 50,6 Millionen Euro für die Bundesagentur für Arbeit,
andere Sozialleistungsträger, Berufsgenossenschaften und der
Zollverwaltung.

Viele der im Jahr 2017 gepfändeten oder beschlagnahmten Waren
(z.B. Uhren, Bilder, Spirituosen, Elektronikartikel, Fitnessgeräte,
Fahrzeuge oder Werkzeuge)wurden aber auch über die zolleigene
Versteigerungsplattform www.zoll-auktion.de öffentlich versteigert.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Osnabrück
Pressesprecher
Christian Heyer
Telefon: 0541-5066-302
E-Mail: presse.hza-osnabrueck(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Osnabrück, übermittelt durch news aktuell

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Datum: 23.04.2018 - 12:59 Uhr
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