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Drei Haftbefehle am Wochenende vollstreckt

ID: 1878047

(ots) - Frankfurter Bundespolizisten
vollstreckten am Wochenende drei Haftbefehle. Zwei Männer konnten
ihre Geldstrafen begleichen; ein Gesuchter musste seine
Ersatzfreiheitsstrafe antreten.

Freitagabend gegen 21:00 Uhr kontrollierten Bundespolizisten einen
33-jährigen Mann als Mitreisenden eines polnischen Reisebusses auf
der Bundesautobahn 12. Bei der Überprüfung stellten die Beamten fest,
dass die Staatsanwaltschaft Berlin im September 2017 Haftbefehl gegen
den polnischen Staatsangehörigen erließ. Der 33-Jährige wurde im
September 2016 durch das Amtsgericht Berlin Tiergarten wegen Fahrens
ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.800 Euro bzw. 60
Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. Da der Mann die geforderte
Geldstrafe nicht begleichen konnte, brachten ihn Bundespolizisten am
Samstag zum Antritt seiner Ersatzfreiheitsstrafe in eine nahegelegene
Brandenburger Justizvollzugsanstalt.

Die zweite Feststellung machten Bundespolizisten am Samstag gegen
11:35 Uhr bei der Kontrolle eines 38-jährigen Fußgängers im
Stadtgebiet von Frankfurt (Oder). Bei der Überprüfung deckten die
Beamten auf, dass die Frankfurter Staatsanwaltschaft im März 2017
einen Haftbefehl gegen den Polen erließ. Das Amtsgericht Frankfurt
(Oder) hatte den Mann im August 2016 wegen Diebstahls zu 200 Euro
Geldstrafe oder 20 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt. In diesem
Fall konnte der Mann die geforderte Geldstrafe nebst Kosten
begleichen und seine Reise im Anschluss fortsetzen.

Den dritten Haftbefehl des Wochenendes vollstreckten
Bundespolizisten am Sonntagmorgen gegen 7:50 Uhr, als sie ein
Fahrzeug mit polnischer Zulassung auf der BAB 12 kontrollierten.
Gegen den 45-jährigen Fahrer erließ die Staatsanwaltschaft Potsdam im
November 2017 einen Vollstreckungshaftbefehl. Das Amtsgericht in
Brandenburg an der Havel hatte den Mann bereits im Juni 2016 wegen




Diebstahls zu 450 Euro Geldstrafe bzw. 30 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe
verurteilt. Der Pole konnte die noch ausstehende Restgeldstrafe in
Höhe von 435 Euro begleichen und bewahrte sich so vor dem Gefängnis.




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Datum: 23.04.2018 - 13:45 Uhr
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