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- Jahrespressekonferenz

des Hauptzollamtes Frankfurt am Main-

ID: 1878615

(ots) -

- Jahresergebnisse 2017 -

Steuererhebung - für Deutschland und Europa Durch die Erhebung von
nationalen Verbrauchsteuern, Einfuhrumsatzsteuer, Zöllen und
sonstigen Abgaben nahm das Hauptzollamt Frankfurt am Main im
vergangenen Jahr rund 6,06 Milliarden Euro ein. Dies ist eine
Steigerung von 14 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Darunter waren
z.B. rund 4,1 Milliarden Euro Einfuhrumsatzsteuer, 204 Millionen Euro
Zoll, 72 Millionen Biersteuer, 403 Millionen Euro Stromsteuer sowie
507 Millionen Euro Luftverkehrsteuer. Die erhebliche Steigerung um 89
Prozent bei der Luftverkehrsteuer ist durch den Zuwachs an
Luftverkehrgesellschaften durch veränderte Zuständigkeiten begründet.

Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung Unser
Einsatz hilft, faire Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt zu schaffen und
reguläre Beschäftigung bei gerechter Bezahlung zu sichern. Das
Hauptzollamt Frankfurt am Main führte umfangreiche Prüfungen von
Geschäftunterlagen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz bei 286
Arbeitgebern durch. Die Schadensumme im Rahmen der straf-und
bußgeldrechtlichen Ermittlungen beläuft sich auf 18.537.772,88 Euro.
Die Summe der Geldstrafen aus Urteilen und Strafbefehlen beträgt
335.260 Euro. 1.251 Einzelverfahren wegen Straftaten wurden
abgeschlossen, sowie 998 Einzelverfahren eingeleitet. 320
Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet, 358 Verfahren
abgeschlossen. Die Summe der erwirkten Freiheitsstrafen beträgt
insgesamt 28 Jahre, teilweise zur Bewährung ausgesetzt.

Bekämpfung der Rauschgiftkriminalität Das Hauptzollamt Frankfurt
am Main stellte bei 13.889 Aufgriffen am Flughafen rund 7.045
Kilogramm Rauschgift sicher. Im Einzelnen waren dies folgende Mengen,
in kg (gerundet): Khat 5.815, Kokain 94, Heroin 4, Haschisch und
Marihuana 307, sonstige Rauschgifte (z.B. Amphetamin, Ecstasy) 825.




57 Drogenkuriere wurden vorläufig festgenommen. Darunter waren 14
Personen, die als sog. "Schlucker" identifiziert wurden, d.h. sie
hatten das Rauschgift im Körper transportiert.

Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie Die Marken- und
Produktpiraterie ist ein Hemmschuh für fairen Wettbewerb und neue
Arbeitsplätze. Der Zoll hilft mit, im Interesse von Wirtschaft und
Verbrauchern für fairen Wettbewerb zu sorgen. Beim Hauptzollamt
Frankfurt am Main wurden 5.939 Grenzbeschlagnahmeverfahren eröffnet.
Die 549.354 Plagiate hatten einen Warenwert von rund 18,7 Millionen
Euro. Darunter waren 599 Fälle mit 278.708 gefälschten Tabletten und
Ampullen. Herkunftsländer der Plagiate waren mit 37 Prozent meistens
China, die Vereinigten Staaten von Amerika, Hongkong und Singapur. Es
handelte sich überwiegend um Uhren und Kleidung, Taschen,
Sonnenbrillen, Mobiltelefone, Arzneimittel, elektronisches Spielzeug
und Computerzubehör.

Barmittelkontrollen Europaweit sind Drittlandsreisende
verpflichtet, Barmittel ab 10.000 Euro bei der Ein- oder Ausreise in
die bzw. aus der Europäischen Union anzumelden. In 5.220 Fällen
meldeten Reisende ihre Barmittel mit rund 208 Millionen Euro legal
an. 1.529 mal wurden Verstöße gegen die Anmeldepflicht festgestellt,
mit rund 29 Millionen Euro. In 90 Fällen wurde ein Clearingverfahren
eingeleitet.

Artenschutz Großes Thema des Zolls ist auch der Beitrag zur
Erhaltung der Artenvielfalt. Im Jahr 2017 kam es beim Hauptzollamt
Frankfurt am Main zu 372 Sicherstellungen mit 13.339 artengeschützten
Einzelexemplaren. Darunter waren 1.681 lebende Tiere und 2.019
lebende Pflanzen sowie 9.639 Erzeugnisse aus geschützten Arten.
Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen können
Geldbußen bis zu 50.000 Euro oder sogar Freiheitsstrafen zur Folge
haben.

Beachtung des Arzneimittelgesetzes (AMG) Die Einfuhr von
Arzneimitteln aus Drittländern durch Privatpersonen ist in
Deutschland grundsätzlich verboten. Auch hier wirkt der Zoll bei der
Überwachung mit. Bei 13.027 Aufgriffen wurden 1.389.581 Tabletten und
Ampullen wegen eines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz
sichergestellt. Die Bandbreite zog sich von Doping- und
Schmerzmitteln, Anti-Baby-Pillen und Antidepressiva bis hin zu
potenzsteigernden Präparaten. Häufig waren auch Fälschungen darunter,
überwiegend wurden Potenzmittel nachgeahmt. Diese Medikamente können
Gefahren für die Gesundheit bergen, da sie illegal und ohne jegliche
Sicherheitsstandards produziert werden. Die Dopingpräparate stammten
überwiegend aus Osteuropa.

Einhaltung der Produktsicherheitsvorschriften Auch andere
Warengruppen können Risiken bergen, wenn sie nicht auf ihre
Ungefährlichkeit hin geprüft sind. So kam es zum Schutz der
Verbraucher bei 22.219 Aufgriffen zur Sicherstellung von 389.729
Waren. Darunter waren Elektroroller, Fidget-Spinner,
KfZ-Scheinwerfer, Drohnen, Laserpointer und Smartwatches. Diese
hatten ihren Ursprung meistens in China und Taiwan. Bei der durch den
Zoll angeregten Prüfung durch die jeweils zuständigen
Überwachungsbehörden wurden sie als unsichere Erzeugnisse eingestuft
und dem Wirtschaftskreislauf entzogen.

Verstöße gegen das Waffengesetz Im vergangenen Jahr kam es am
Frankfurter Flughafen in 282 Fällen zur Sicherstellung von 807
einzelnen Waffen und Munition. Darunter waren 477 erlaubnispflichtige
Schusswaffen, 208 verbotenen Waffen und 32 Stück Munition. Dabei
handelte es sich meistens um gewerbliche Durchfuhrsendungen, bei
denen die waffenrechtlichen Genehmigungen zunächst fehlten. Die
verbotenen Waffen wurden zumeist in der Kurierfracht oder per
Postsendung via Internet bestellt. Zu nennen sind hier z.B.
Elektroschockgeräte, die wie Taschenlampen aussahen, Butterflymesser,
Schlagringe und Würgehölzer.

Schutz der öffentlichen Ordnung Der Schutz der
freiheitlich-demokratischen Grundordnung ist ebenfalls im Fokus des
Zolls: So bekämpfen wir z.B. die Einfuhr von Schriften, Ton und
Bildträgern, Abbildungen und Darstellungen mit verfassungswidrigem
Inhalt. In 45 Fällen stellten wir 236 verdächtige Objekte sicher. Zu
nennen sind hier gewaltverherrlichende Abzeichen, Uniformjacken,
Fahnen, Plakate, Magazine und Ähnliches. Herkunftsländer waren
überwiegend Australien, USA, Brasilien, Jordanien, Neuseeland und
Kanada.

Verfolgung von Zolldelikten Die Nichteinhaltung von
Zollvorschriften kann verschiedene Folgen nach sich ziehen. Besonders
im Reiseverkehr müssen häufig Zolldelikte wie z.B. Nicht- oder
Falschanmeldung durch Reisende in Steuerstraf- und Bußgeldverfahren
geahndet werden. 1.532 Steuerstrafverfahren gegen Reisende wurden
eingeleitet, ein Steuerschaden von 957.178 Euro verhindert. 3.443
Steuerstrafverfahren wurden im Jahr 2017 erledigt, 1.735 Bußgelder
festgesetzt, die sich auf die Nichtanmeldung von Barmitteln im
Reiseverkehr bezogen. Daraus resultierte eine Bußgeldsumme von 3,5
Millionen Euro. 11.738 Fälle von Zuwiderhandlungen konnten mit der
Festsetzung eines Zuschlages geahndet werden.

Zusatzinformation: Berufs- und Karrierechancen

Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zertifizierter Arbeitgeber
nach dem Audit "Vereinbarkeit von Beruf und Familie". Wir bieten
Ausbildungsplätze an. Näheres unter www.zoll.de - Beruf und Karriere.

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Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt am Main
Stabsstelle Kommunikation
Christine Straß
Telefon: 069 / 690 73396
E-Mail: presse.hza-ffm(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 24.04.2018 - 10:30 Uhr
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