Nordkirchen, Südkirchen, Lüdinghausen, Olfen/ Vollstreckung von Durchsuchungsbeschlüssen führt zur Auffindung von Handys und Rauschgift
(ots) - Im Rahmen zweier Ermittlungsverfahren wegen
Handels mit Betäubungsmitteln und Besitzes, Herstellens, sich
verschaffens oder Verbreitens von Jugendpornografie hat die Polizei
im Kreis Coesfeld am Dienstagmorgen, 24.04.2018, gegen 06.30 Uhr
insgesamt 7 Durchsuchungsbeschlüsse an 5 Objekten im Südkreis
vollstreckt. Im Einzelnen handelt es sich dabei um je zwei
Privatwohnungen in Lüdinghausen und Olfen und eine kommunale
Flüchtlingsunterkunft in Südkirchen. Tatverdächtig sind je ein
Lüdinghauser und ein Südkirchener in dem Verfahren zu dem
Sexualdelikt und insgesamt fünf Beschuldigte (2 Olfen, 2
Lüdinghausen, 1 Südkirchen) in dem Rauschgiftverfahren.
Der Tatverdächtige aus Lüdinghausen wurde zum Zwecke der
erkennungsdienstlichen Behandlung ins Kriminalkommissariat
Lüdinghausen gebracht. Insgesamt stellten die Beamten in dem
Verfahren nach dem Sittendelikt mehrere Handys und Datenträger
sicher.
Bei der Suche nach Betäubungsmitteln wurden die
Durchsuchungskräfte in Lüdinghausen, Olfen und Südkirchen fündig. In
Lüdinghausen fanden sie geringe Mengen an Cannabis und verschiedene
Konsumutensilien; in Olfen neben geringen Mengen an Cannabis auch
drei Cannabispflanzen. In Südkirchen befand sich in einem
verschlossenen Raum eine Cannabisplantage mit mehr als 80 Pflanzen
samt Bewässerung, Belüftung und Beleuchtung sowie bereits geerntetes
Marihuana. Die Polizisten stellten alle Beweismittel sicher und
werten jetzt die Erkenntnisse aus. Zudem werden die Beschuldigten und
eventuelle Zeugen vernommen, bevor die Verfahren zur Entscheidung der
Staatsanwaltschaft Münster zugeleitet werden.
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Datum: 24.04.2018 - 12:10 Uhr
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