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Fazit polizeilicher Kontrollen in Gelsenkirchen

ID: 1879059

(ots) - Die in der letzten Zeit bei der Polizei
eingegangen Beschwerden rund um die Johannes-Rau-Allee, im Ortsteil
Bismarck, waren Anlass einer Kontrollaktion der Gelsenkirchener
Polizei. Überlaute Kraftfahrzeuge, die in diesem relativ neuen
Wohngebiet grundlos hin und her fahren, eine Vielzahl von riskanten
Fahrmanövern, mit teilweise erheblicher Überschreitung der
vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit, überlaute Musik und lautes
Geschrei aus den dort abgestellten Fahrzeugen, teilweise chaotische
abgestellte Fahrzeuge, die Zufahrten und Zuwege blockieren, sowie
weggeworfener Müll, so das Fazit der Schilderungen von Anwohnerinnen
und Anwohner. Diese Schilderungen führten dazu, dass die Polizei
diesen Bereich in der näheren Vergangenheit bereits mehrfach im
Rahmen des Streifendienstes unter die Lupe genommen und dort
vereinzelte anlassbezogene Kontrollmaßnahmen durchgeführt hatte. In
der Nacht vom 21.04. auf den 22.04.2018 führte die Gelsenkirchener
Polizei hier nun eine größere Kontrollaktion durch. Ab 23 Uhr
begannen die Kontrollen, die am Ende unter anderem eine Vielzahl von
Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafanzeigen zur Folge hatten. Allein 16
Verstöße gegen das Landesimmissionsschutzgesetz stellten die
Polizeibeamten fest. Durch überlaute Fahrzeuge, aber auch durch
Personen, die lautstark die Nachtruhe störten. Ein
Ermittlungsverfahren richtet sich darüber hinaus gegen einen
23-jährigen Gelsenkirchener, der insgesamt drei illegale Knallkörper
aus seinem fahrenden Renault Clio auf die Johannes-Rau-Allee warf,
die dann auch prompt detonierten. Ein 24-jähriger Fahrzeugführer aus
Dorsten fiel den Beamten aufgrund seiner stark überhöhten
Geschwindigkeit auf. Bei der sich anschließenden Kontrolle zeigte er
deutliche Anzeichen für einen Konsum von Betäubungsmitteln. Da der
freiwillig durchgeführte Drogentest ebenfalls positiv verlief, nahmen




die Polizisten ihn mit zur Wache, wo ihm ein Arzt eine Blutprobe
entnahm. Die Beamten stellten seinen Führerschein sicher und
untersagten ihm das Führen Kraftfahrzeugen. Anschließend konnte er
den Heimweg antreten. Anschließend konnte er den Heimweg antreten.
Auch ihn erwartet nun ein Strafverfahren. Ein Fahranfänger aus
Gladbeck, mit einem 5-er BMW, fiel den Polizisten auf, als er mit
seinem Fahrzeug sogenannte "Donuts" auf der Fahrbahn drehte. Bei
Anblick der Beamten versuchte er sich mit stark überhöhter
Geschwindigkeit der drohenden Kontrolle zu entziehen. Seine kurze
Flucht über die über die Kneebuschstraße endete in der Ehmsenstraße.
Bis zu diesem Zeitpunkt zeigte der "Tacho" des Streifenwagens hinter
dem Gladbecker phasenweise eine gefahrene Geschwindigkeit von bis zu
120 km/h. Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige ist im Minimum die Folge
seines Verhaltens. Noch vor Ort stellten die Einsatzkräfte einen BMW
und einen Mercedes sicher, die aufgrund der an ihnen vorgenommenen
baulichen Veränderungen ("tunen") zunächst durch einen
Sachverständigen begutachtet werden müssen, um festzustellen, ob sie
überhaupt weiter im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein
dürfen. Zweimal schritten die Beamten wegen Beleidigungen in eigener
Sache ein. Auch hier sind nun zwei Strafverfahren anhängig. In der
gesamten Einsatzzeit sprach die Polizei zusätzlich 70 Platzverweise
aus. Die Polizei prüft weitere Kontrollaktionen. Hierzu gibt es
intensive Abstimmungsgespräche mit der Stadt Gelsenkirchen. Die
zuständige Dienststelle der Stadt (Referat 69) prüft in einem ersten
Schritt weitere temporäre bauliche Maßnahmen zur
Geschwindigkeitsreduzierung an der Johannes-Rau-Allee.

Eine weitere Kontrollaktion der Gelsenkirchener Polizei folgte
bereits im Verlauf des Sonntags, im nördlichen Teil der Stadt. In der
Zeit von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr kontrollierte sie hier sogenannte
"Poserfahrzeuge". Im Rahmen dieser Überprüfungen fielen den Beamten
zwei Fahrzeuge auf, die sich auf der Feldhauser Straße ein Rennen
lieferten. Ein Audi S 3 und ein BMW M 4 (mit 450 PS) fuhren dort mit
mehr als 120 km/h in Richtung der Autobahnanschlussstelle. Erlaubt
sind dort 50 km/h. Die Anhaltezeichen der Polizeibeamten missachteten
die Fahrzeugführer. Beide rasten nach Zeugenaussagen mit weit über
200 km/h anschließend über die BAB 52 in Richtung Essen. Erst im Zuge
der sofort eingeleiteten Fahndung konnte der Audi angehalten und der
Fahrer des BMW ermittelt werden. Beide erwartet nun ein
Strafverfahren nach § 315 des Strafgesetzbuches (Verbotene
Kraftfahrzeugrennen). Danach kann derjenige, der ein nicht
genehmigtes Kfz-Rennen durchführt mit bis zu fünf Jahren
Freiheitsstrafe belegt werden. Der zuständige Staatsanwalt ordnete
die Sicherstellungen des Audis und des Führerscheins des
Fahrzeugführers an. Noch vor Ort stellten die Polizeibeamten beides
sicher und stellten darüber hinaus fest, dass an dem Pkw erhebliche
technische Veränderungen vorgenommen wurden, die zum Erlöschen der
Betriebserlaubnis führten. Im weiteren Verlauf der Kontrollen
stellten die kontrollierenden Beamten bei zwei weiteren Fahrzeugen
erhebliche Mängel fest, die ebenfalls dazu führten, dass die
Betriebserlaubnis erloschen war. Hierbei wurde einem BMW-Fahrer die
Weiterfahrt untersagt, bis er die ordnungsgemäße Bereifung wieder
vorweisen konnte. Gegen den Fahrer eines anderen Pkw musste zudem ein
Strafverfahren nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz eingeleitet werden.
Neben einer entsprechenden Geldbuße und Punkten in Flensburg fallen
die Abschleppkosten und die Gebühren für den Gutachter an. So kommen
schnell mehrere Hundert Euro zusammen.

Die Polizei weist an dieser Stelle erneut daraufhin, dass auch in
Zukunft vermehrt derartige Kontrollen durchgeführt werden, da es
absolut inakzeptabel ist, dass es aufgrund solcher Imponiergehabe zu
übermäßigen Belästigungen oder sogar Gefährdungen kommt.




Rückfragen bitte an:

Polizei Gelsenkirchen
Torsten Sziesze
Telefon: 0209 / 365 2011
E-Mail: pressestelle.gelsenkirchen(at)polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de

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Datum: 24.04.2018 - 14:13 Uhr
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