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Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft

ID: 1879221

(ots) - Seit Montag früh (23. April 2018) lässt die
Bundesanwaltschaft nach derzeit hier vorliegenden Informationen an 12
Objekten in Mecklenburg-Vorpommern die Wohnungen von insgesamt 7
nicht tatverdächtigen Personen (Zeugen) durchsuchen. Zudem wurden
bzw. werden diese Personen als Zeugen vernommen. Die
Zeugenvernehmungen sind noch nicht abgeschlossen.

Von den Maßnahmen erhoffen sich GBA und BKA weitere Erkenntnisse
im Zusammenhang mit einem Ermittlungsverfahren, über das die
Bundesanwaltschaft seinerzeit mit ihrer Pressemitteilung Nr. 73 vom
28. August 2017 die Öffentlichkeit informiert hatte
(Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft wegen des Verdachts der
Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a
StGB).

Da es sich um ein Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft
handelt, kann das Innenministerium keine weitergehenden Auskünfte
erteilen. Das SEK M-V ist entgegen anderslautender Medienberichte
nicht zum Einsatz gekommen.

Auf Nachfrage teilte das BKA mit, dass gegenwärtig keine
Erkenntnisse vorliegen, die auf eine konkrete Gefährdung für
Personen, Institutionen und Objekten hinweisen. An der bereits
dargestellten Gefährdungsbewertung des BKA wird weiter festgehalten.

Seitens der Landespolizei wird, wie in der Vergangenheit auch,
alles unternommen, um die strafrechtlichen Ermittlungen des GBA
weiter zu unterstützen. Die Tätigkeit der von der Landesregierung
eingesetzten Kommission zur Beleuchtung der "Prepper-Szene" bleibt
von diesen Maßnahmen unberührt und wird ihren Abschlussbericht
voraussichtlich im dritten Quartal dieses Jahres vorlegen.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Marion Schlender
Telefon: 0385/588-2003
E-Mail: marion.schlender(at)im.mv-regierung.de




http://www.regierung-mv.de

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Datum: 24.04.2018 - 16:25 Uhr
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