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Bundespolizei stellt verbotene Pyrotechnik sicher

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(ots) - Eine Streife der Bundespolizei kontrollierte
gestern kurz vor Mitternacht einen 26-jährigen Deutschen im Erfurter
Hauptbahnhof. Bei der Nachschau in den mitgeführten Sachen des Mannes
stießen die Beamten auf 22 sogenannte Polen-Böller. Diese hatte der
26-Jährige nach eigenen Angaben in Polen gekauft, eine Erlaubnis zur
Einfuhr ins Bundesgebiet hatte der Mann nicht. Die Beamten stellten
die Feuerwerkskörper sicher, der 26-Jährige bekam eine Anzeige wegen
Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz.

In dem Zusammenhang warnt die Bundespolizei vor dem Umgang mit
verbotener Pyrotechnik. Besitz und Einfuhr von nicht
konformitätsbewerteten / zugelassenen Feuerwerkskörpern ist nicht nur
gefährlich, sondern auch verboten. Dies kann mit einer Geld- oder
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft oder mit einer Geldbuße
belegt werden. Von illegaler Pyrotechnik kann große Gefahr ausgehen.
Legale Feuerwerkskörper, Böller und Knaller durchlaufen ein
aufwändiges Prüfverfahren bei der Bundesanstalt für Materialforschung
und -prüfung (BAM). Die somit konformitätsbewerteten Feuerwerkskörper
werden vom Hersteller mit einem CE-Zeichen und einer Registriernummer
gekennzeichnet und erhalten zusätzlich eine Identifikationsnummer.
Immer gilt: Finger weg von verbotenen Feuerwerkskörpern!

Weitere Informationen zum Thema erhalten Sie auch im Internet
unter: www.polizei-beratung.de.

Wussten Sie schon, die Bundespolizei in Mitteldeutschland ist auch
bei Twitter online, folgen Sie uns unter (at)bpol_pir.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Erfurt
Michael Oettel
Telefon: 0361 65983 - 521
E-Mail: bpoli.erfurt.oea(at)polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de

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Datum: 25.04.2018 - 13:59 Uhr
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