Polizeidirektion Lübeck_BAB1 /
Unfallhäufung in der Großbaustelle - wie breit ist ihr Fahrzeug?
(ots) - Mit Einrichten der "4+0 - Führung" in der
Großbaustelle zwischen den Anschlussstellen Lübeck-Zentrum und
Ratekau ereignen sich dort zurzeit zahlreiche Verkehrsunfälle im
Längsverkehr, d. h. es kommt zu seitlichen Kollisionen zwischen
links- und rechtsfahrenden Fahrzeugen.
In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass links fahrende
Fahrzeuge häufig breiter sind als die dort erlaubten 2,20 m.
Viele Fahrzeugführer sind sich der Tatsache, dass ihre Fahrzeug
schon zulassungsrechtlich über eine Fahrzeugbreite von 1,95 - 1,98 m
verfügen, nicht bewusst. Rechnerisch muss nun noch die jeweilige
Breite der Außenspiegel hinzugefügt werden, was zu einer
tatsächlichen Breite von über 2,20 m führt.
Dies betrifft nicht nur Fahrzeugtypen wie Kleintransporter und
"Sprinter", sondern oft auch Großraumfahrzeuge (SUV).
Fahrzeugführer dieser Fahrzeuge sollten sich daher vor Antritt der
Fahrt über das genaue Maß ihrer Fahrzeuge informieren. Ferner sollten
Firmen ihre Fahrer über dieses Problem informieren.
Das bloße Befahren des linken Fahrstreifens mit einer
Fahrzeugbreite von mehr als 2,20 m wird mit einem Verwarnungsgeld in
Höhe von 20,00 Euro geahndet. Sollte es zu einem Verkehrsunfall
kommen, erhöht sich das Verwarnungsgeld auf 55,00 Euro.
Erschwerend kommt darüber hinaus der Umstand hinzu, dass bei der
Schadensregulierung zusätzlich versicherungstechnische Probleme
auftauchen könnten.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Lübeck
Pressestelle
Dierk Dürbrook
Telefon: 0451-131 2004 / 2015
E-Mail: pressestelle.luebeck.pd(at)polizei.landsh.de
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LPA/lpa_node.html
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Datum: 25.04.2018 - 15:31 Uhr
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