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Haftbefehl und Durchsuchungsbeschlüsse bei Bandidos-Mitgliedern vollstreckt

ID: 1880019

(ots) - Gemeinsame Presseerklärung der
Staatsanwaltschaft Münster, Polizei Steinfurt und Polizei Münster

Am Mittwochmorgen (25.4.) durchsuchte die Polizei zwei Wohnungen
von Mitgliedern und das Vereinsheim des Rockerclubs "Bandidos". Die
drei Durchsuchungsobjekte liegen in Greven und Ibbenbüren.

Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um einen 52-Jährigen aus
Greven und einen 38-Jährigen aus Ibbenbüren. Beide mussten sich
bereits im letzten Jahr wegen des Vorwurfs der Beihilfe zum
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln vor Gericht verantworten. Das
Amtsgericht Ibbenbüren sprach die Angeklagten frei. Die
Staatsanwaltschaft Münster legte umgehend Berufung ein und
veranlasste weitere Ermittlungen.

Diese brachten die Beamten auf einen Mietvertrag, der in dem
Prozess als entlastendes Beweismittel vorgelegt wurde und sich nun
als gefälscht herausstellt.

Ein Richter am Landgericht Münster, das über die Berufung zu
entscheiden hat, erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft Münster
Haftbefehle gegen die Angeklagten und die Durchsuchungsbeschlüsse.

Der 38-Jährige wurde festgenommen und sitzt in Untersuchungshaft.
Den 52-Jährigen haben die Polizisten bislang nicht antreffen können.
Bei der Durchsuchung stellten die Beamten zwei Motorräder der Marke
"Harley Davidson" sicher und fanden waffenähnliche Gegenstände, die
eventuell verboten sind. Die Ermittlungen dazu und zum Aufenthaltsort
des 52-Jährigen dauern an.

Für Medienauskünfte steht Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt
unter der Rufnummer 0251 494-2415 zur Verfügung.




Kontakt für Medienvertreter:

Polizei Münster
Andreas Bode
Telefon: 0251-275-1010
E-Mail: pressestelle.muenster(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/muenster

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Datum: 25.04.2018 - 15:53 Uhr
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