Gemeinsame Pressemitteilung von Landkreis Verden und
Polizeiinspektion Verden/Osterholz: Tanz in dem Mai - Gemeinsame Jugendschutzkontrollen
(ots) - Auf den beiden großen Veranstaltungen zum
Tanz in den Mai in Fischerhude und Blender werden auch in diesem Jahr
der Fachdienst "Jugend und Familie" des Landkreises Verden und die
Polizeiinspektion Verden/Osterholz präsent sein, um die Vorschriften
des Jugendschutzgesetzes konsequent durchzusetzen. Damit folgen sie
einem mittlerweile etablierten Konzept, das gemeinsam mit den
Veranstaltern, der Security und Wirten der beiden großen Feste
entwickelt wurde. Ziel ist es, unerlaubten oder gar exzessiven
Alkoholkonsum bei Jugendlichen zu unterbinden. "Wenn uns dies
gelingt, verhindern wir gleichzeitig Straftaten und
Ordnungswidrigkeiten, die mit dem Alkoholtrinken häufig einhergehen",
so der Leiter des Einsatz- und Streifendienstes in Achim, Jürgen
Brüns, "Delikte wie Körperverletzungen, Sachbeschädigungen oder das
Verunreinigen von öffentlichen Plätzen durch zerborstene Flaschen und
durch Urinieren in der Öffentlichkeit haben wir schon in den Jahren
zuvor eindämmen können. Daher werden wir an den Veranstaltungsorten
in Fischerhude und Blender erneut dafür sorgen, dass es zu keinen
negativen Auswüchsen kommen wird."
Die Regelungen im Einzelnen:
Auf beiden Festgeländen werden Jugendschutzkontrollen
durchgeführt. Nicht altersgerechte mitgebrachte Alkoholika werden im
Bedarfsfall sichergestellt bzw. einvernehmlich ausgekippt. "Bier,
Sekt und Wein ab 16, alles andere ab 18 Jahren", so einfach ist die
Regelung, so die Jugendschutzbeauftragte Heike Nodorp. Kann ein
Jugendlicher sein Alter nicht nachweisen, so wird konsequent
gehandelt und ausgekippt bzw. Kontakt mit den Eltern aufgenommen. So
müssen auch angetrunkene Jugendliche damit rechnen, dass ihre
Erziehungsberechtigten aufgefordert werden, sie abzuholen. Gegen
Erwachsene, die den Jugendlichen verbotenen Alkohol verschafft haben,
werden Bußgeldverfahren eingeleitet. Die Security ist auch zur
Durchsetzung des Jugendschutzgesetzes beauftragt. Gleiches gilt für
Tabakwaren aller Art, hierzu gehören auch E-Zigaretten und E-Shishas,
egal ob mit oder ohne Nikotin - alles ist erst ab Volljährigkeit
erlaubt.
Regelungen in Blender:
Hier gilt, dass Jugendliche ab 16 Jahren ohne schriftliche
Erlaubnis bis 1 Uhr mitfeiern dürfen. Es wird kein Muttizettel
akzeptiert. Es stehen Busse am 1 Uhr zur Verfügung. Die
Straßenbeleuchtung im Umfeld der Veranstaltung bleibt über Nacht in
Betrieb.
Regelungen in Fischerhude:
Ein Muttizettel ist hier erlaubt. Hier ist es wichtig, dass der
Erziehungsbeauftragte nüchtern und ohne Einfluss von Drogen sein
sollte. Die Straßenbeleuchtung im Umfeld der Veranstaltung bleibt
über Nacht in Betrieb.
Rückfragen bitte an:
Landkreis Verden
Iris Heitkamp
Telefon: 04231/15-339
Polizeiinspektion Verden / Osterholz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Helge Cassens
Telefon: 04231/806-104
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Datum: 27.04.2018 - 10:38 Uhr
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