Staatsanwaltschaft Lübeck/
Überwachungsvorwürfe der Kieler Nachrichten
(ots) - Aufgrund der in der Presseberichterstattung der
Kieler Nachrichten vom 15. und 17. Juli 2017 mitgeteilten Umstände,
dass es unberechtigte Zugriffe auf den E-Mail-Account und das private
Netzwerk des Redakteurs Modrow gegeben habe, hat die
Staatsanwaltschaft Lübeck Ermittlungen gegen Unbekannt wegen
Verdachts des Ausspähens von Daten gem. § 202a des Strafgesetzbuchs
(StGB) geführt.
Auch insoweit hat die Staatsanwaltschaft Lübeck mit der
Durchführung der Ermitt-lungen das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
in Mainz beauftragt, da in derselben Berichterstattung der Kieler
Nachrichten mit Blick auf den - mittlerweile entkräfteten (vgl.
Pressemitteilung vom 28.03.2018) - Verdacht der Überwachung des
Dienstwagens des Chefredakteurs Longardt mit einer Peil- bzw.
Sendevorrichtung zur Feststellung des Fahrzeugstandortes der Eindruck
erweckt worden war, die Überwachung sei durch Verantwortliche aus den
Reihen der Landespolizei veranlasst worden.
Die Ermittlungen sind nunmehr abgeschlossen. Die Vermutung, dass
es jeweils zu einem unbefugten Zugriff auf das E-Mail-Konto des
Redakteurs Modrow am 18.05.2017 und auf sein privates Netzwerk am
25.06.2017 gekommen sei, hat in dem Ermittlungsverfahren keine
Bestätigung gefunden. Das Unternehmen Yahoo, nunmehr Oath (EMEA)
Ltd., hat im Wege der internationalen Rechtshilfe in Strafsa-chen
vielmehr mitgeteilt, dass es zu dem genannten Zeitpunkt keine Einwahl
in das betreffende E-Mail-Konto gegeben habe. Auch ein unberechtigter
Zugriff auf das private Netzwerk des Redakteurs Modrow war durch die
Ermittlungen nicht festzustellen.
Das Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ist mangels hinreichenden
Tatverdachts eingestellt worden.
(Erstmeldung vom 17. Juli 2017; Folgemeldung vom 28.03.2018)
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Datum: 27.04.2018 - 11:45 Uhr
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