Dreitägige Aktion zur Bekämpfung schwerer Lkw-Unfälle - Bilanz der "BAO SCHWER" - Allein über 450 Abstandsverstöße - Wieder viele Fahrzeuge mit erheblichen Mängeln
(ots) - Bereits zum dritten Mal hat die Düsseldorfer
Polizei in diesem Jahr mehrtägige Kontrollen des Schwerlastverkehrs
auf den Autobahnen des Regierungsbezirks durchgeführt. Speziell die
Häufung schwerer Lkw-Unfälle mit teils tödlichem Ausgang zum Ende des
vergangenen Jahres war ursächlich dafür, sich in diesem Jahr noch
intensiver mit den Gefahren des Schwerlastverkehrs
auseinanderzusetzen. Nachfolgend die Bilanz der zurückliegenden
Aktion, bei der die Beamten abermals ein besonderes Augenmerk auf die
Themen "Ablenkung" und "Abstand" richteten:
Abstandsverstöße: 456 Ablenkung durch Nutzung technischer Geräte:
23 Verstöße nach Fahrpersonalrecht: 60 Verstöße Ladungssicherung /
Überladung: 32 Fahren ohne Fahrerlaubnis: 6
Herausragende Sachverhalte:
Besondere Sachlagen am Dienstag, 24. April 2018
Ein 27-jähriger Pole befuhr auf der Strecke von England nach Polen
die A 40 mit seinem Klein-Lkw (3,5t). Das Fahrzeug war um 40 Prozent
überladen. Die Weiterfahrt musste untersagt und eine
Sicherheitsleistung erhoben werden.
Ein 56-jähriger Niederländer hielt mit seinem Lkw (40t) auf der A
61 in Fahrtrichtung Venlo einen Sicherheitsabstand von lediglich zehn
Metern ein.
Ein ebenfalls auf der A 61 fahrender 63-jähriger Pole war mit
seinem Lkw (40t) in einem Abstand von nur sieben Metern zum
Vordermann unterwegs.
Im Rahmen der stationären Kontrolle auf dem Parkplatz Hoxhöfe
wurde ein Großraum- und Schwertransport (acht Achsen, circa 60t)
angehalten. Hierbei wurde festgestellt, dass der Fahrer des
vorgeschriebenen Begleitfahrzeugs nicht im Besitz einer gültigen
Fahrerlaubnis war.
Besondere Sachlagen am Donnerstag, 26. April 2018
Bei einem polnischen Sattelzug (40t) wurde festgestellt, dass die
Bremsen bei einer von drei Achsen des Aufliegers ohne jede Funktion
waren.
Bei einem niederländischen Sattelzug wurden ebenfalls erhebliche
Mängel festgestellt. Eine Untersuchung bei einer technischen
Prüfstelle führte zur Feststellung der Verkehrsunsicherheit. Unter
anderem wurde eine Bremswirkung von nur 40 Prozent ermittelt.
Beide Fahrzeugführer durften ihre Fahrt nicht fortsetzen.
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Datum: 27.04.2018 - 12:36 Uhr
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