Widerstand nach Hausfriedensbruch
(ots) - Am Samstag, den 28.04.2018 verschaffte sich
ein 43-jähriger Gelsenkirchener über eine defekte Balkontür
widerrechtlich Zutritt zur Wohnung seiner Ex-Partnerin, nachdem er
bereits früher am Abend durch die Polizei des Hauses verwiesen worden
war. Die hinzugezogenen Beamten erteilten dem Beschuldigten erneut
einen Platzverweis, dem er jedoch nicht nachzukommen gedachte. Als
die Person zur Verhinderung weiterer Straftaten in Gewahrsam genommen
werden sollte, reagierte er aggressiv und versuchte heftig, sich der
Maßnahme zu widersetzen. Hierbei versuchte er wiederholt einen der
Beamten in den Genitalbereich zu treten. Der Beschuldigte konnte
schließlich von den Beamten überwältigt und dem Polizeigewahrsam
zugeführt werden. Ihn erwartet ein Strafverfahren.
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Datum: 30.04.2018 - 05:38 Uhr
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