Wer darf denn was - im verkehrsberuhigten Bereich?
(ots) -
MK / Bielefeld - Stadtgebiet - Im Rahmen ihres dritten
Aktionstags zum Schutz für Fußgänger und Radfahrer legen die
Bielefelder Verkehrspolizisten ihren Fokus auf die, durch
Verkehrszeichen gekennzeichneten, Verkehrsberuhigten Bereiche. Dabei
werden die Polizisten am Donnerstag, 03.05.2018, Gespräche und
Kontrollen an den ausgeschilderten Straßenabschnitten im Bielefelder
Stadtgebiet durchführen.
Wie sieht es mit Ihrem Wissen zum Thema "Verkehrsberuhigter
Bereich" aus?
Was erlaubt und was verboten ist:
- Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren
und darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern;
wenn nötig, muss gewartet werden.
- Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
- Autofahrer dürfen außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen
nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be-
oder Entladen.
- Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite
benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
Dieser dritte Verkehrsaktionstag ist dem Schutz von Fußgängern -
insbesondere von Kindern - sowie Personen mit einem Handicap in
verkehrsberuhigten Bereichen gewidmet.
Verkehrsberuhigte Bereich finden sich in Wohngebieten. Die Flächen
haben überwiegend eine Aufenthaltsfunktion. Der Fahrzeugverkehr hat
eine untergeordnete Bedeutung.
Besonders wichtig ist die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit -
das bedeutet maximal 10 km/h.
Bei der Polizei gehen oft Hinweise von Anwohnern ein, die Angaben
zu Autofahren machen, die sich nicht an die Regeln in den
Verkehrsberuhigten Bereichen halten würden. Deshalb greift die
Polizei das Thema auf und führt die Kontrollen am 03.05.2018 durch.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Bielefeld
Leitungsstab/ Pressestelle
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld
Achim Ridder (AR), Tel. 0521/545-3020
Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3232
Kathryn Landwehrmeyer (KL), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
Hella Christoph (HC), Tel. 0521/545-3023
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Datum: 02.05.2018 - 10:40 Uhr
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