Küchenbrand - Rauchmelder und Northeimer Feuerwehr verhindern Schlimmeres
(ots) - Northeim, Matthias-Grünewald-Straße - Dienstag,
01.05.2018, 15.31 Uhr
NORTHEIM (fal) - Am Dienstag gegen 15.30 Uhr brannte es in der
Wohnung eines Mehrfamilienhauses in der Matthias-Grünewald-Straße.
Bei dem Brand wurden keine Personen verletzt. Insgesamt entstand ein
Sachschaden von ca. 15.000 Euro.
Gegen 15.30 Uhr löste der Brandmelder in der Wohnung im 1.
Obergeschoss des Mehrfamilienhauses aus. Die 62 Jahre alte Bewohnerin
war zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause. Eine Nachbarin verständigte
über den Notruf die Rettungskräfte. Gegen 15.50 Uhr meldeten die
Einsatzkräfte der FF Northeim bereits "Feuer aus".
Nach derzeitigem Kenntnisstand ist das Feuer in der Küche durch
eine nicht abgeschaltete Herdplatte entstanden. Der Brandort wurde
beschlagnahmt. Eine Übernachtung in der verrußten Wohnung war nicht
möglich. Die 62-Jährige kam bei Verwandten unter. Die übrigen
Hausbewohner wurden vorsorglich evakuiert. Nach Beendigung der
Löscharbeiten konnten sie in ihre Wohnungen zurückkehren.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Northeim/Osterode
Pressestelle
Telefon: 05551/7005 200
Fax: 05551/7005 250
E-Mail: pressestelle(at)pi-nom.polizei.niedersachsen.de
http://www.pd-goe.polizei-nds.de/dienststellen/pi_northeim_osterode/
Original-Content von: Polizeiinspektion Northeim/Osterode, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
- Täter verschafften sich auf noch unbekannte Weise Zutritt">
Datum: 02.05.2018 - 11:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1884029
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-NOM
Stadt:
Northeim
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Küchenbrand - Rauchmelder und Northeimer Feuerwehr verhindern Schlimmeres"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeiinspektion Northeim/Osterode (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).