Wer darf denn was - im verkehrsberuhigten Bereich?
Bilanz des dritten Aktionstags zum Schutz für Fußgänger und Radfahrer
(ots) -
MK / Bielefeld - Stadtgebiet - Während der Kontrollen waren
Polizisten des Verkehrsdienstes, der Polizeiinspektionen und des
Bezirksdienstes am Donnerstag, 03.05.2018, in mehreren
Verkehrsberuhigten Bereichen in Bielefeld Mitte im Einsatz, um für
mehr Sicherheit für spielende Kinder, Fußgänger und Radfahrer zu
sorgen.
Besonders wichtig war den Beamten die Einhaltung der
Schrittgeschwindigkeit von maximal 10 km/h. Denn in
Verkehrsberuhigten Bereichen haben Fußgänger und spielende Kinder den
Vortritt - der Fahrzeugverkehr hat eine untergeordnete
Bedeutung.
Zwischen 10:00 Uhr und 18:00 Uhr registrierten die Polizisten
folgende Verstöße:
145 Verwarnungsgelder, 9 Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen - darunter
überwiegend Geschwindigkeitsverstöße.
Die höchste gefahrene Geschwindigkeit ermittelten die Beamten mit
29 km/h in der Turbinenstraße.
Einige Autofahrer dachten, sie dürften 30 km/h fahren - in diesen
Fällen leisteten die Polizeibeamten Aufklärungsarbeit: die
Schrittgeschwindigkeit liegt im Bereich von 5 km/h bis 7 km/h.
Deshalb sind Verkehrsberuhigte Bereiche und 30 km/h Zonen auch
unterschiedlich ausgeschildert.
Viele Anwohner waren erfreut über die Kontrollen. Sie berichteten
oft über Autofahrer, die die Verkehrsberuhigten Bereiche als
Abkürzungen nutzen würden, ohne großartig die Geschwindigkeit zu
reduzieren.
Rückfragen bitte an:
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Leitungsstab/ Pressestelle
Kurt-Schumacher-Straße 46
33615 Bielefeld
Achim Ridder (AR), Tel. 0521/545-3020
Sonja Rehmert (SR), Tel. 0521/545-3232
Kathryn Landwehrmeyer (KL), Tel. 0521/545-3021
Michael Kötter (MK), Tel. 0521/545-3022
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Datum: 04.05.2018 - 10:17 Uhr
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