Meldepflichtiges Ereignis im stillgelegten Kernkraftwerk Lubmin/Greifswald
(ots) - Im stillgelegten Block 4 des Kernkraftwerkes
Lubmin/Greifswald kam es am 26. April 2018 zu einem meldepflichtigen
Ereignis der geringsten Meldestufe N.
Während der Erprobung einer Zerlegetechnik unter Wasser an einem
nicht radioaktiven Versuchskörper kam es zu einer Verpuffung. Die
Erprobung fand in Anwesenheit eines Vertreters des Ministeriums für
Inneres und Europa (Aufsichtsbehörde) und von Sachverständigen statt.
Es gab weder Personen- und Sachschäden, noch radiologische
Auswirkungen oder eine Gefahr für die Bevölkerung. Die Erprobung fand
auch nicht im Bereich der abgestellten Castoren statt. Die
Ursachenermittlung läuft.
Staatssekretär Thomas Lenz betont: "Die kerntechnische Sicherheit
der Anlage stehen ebenso wie der Strahlenschutz des Personals und der
Bevölkerung zu jeder Zeit im Mittelpunkt, deshalb ist es wichtig,
dass Verfahren vor ihrer Anwendung erprobt werden."
Die EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH hat das Ereignis
der Aufsichtsbehörde am 2. Mai 2018 und damit innerhalb der
atomrechtlich vorgegebenen Frist von fünf Werktagen gemeldet. Die
erforderlichen weiteren Meldungen an die zuständigen Bundesbehörden
sind erfolgt.
Rückfragen bitte an:
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Pressestelle
Michael Teich
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: michael.teich(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de
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Datum: 07.05.2018 - 11:00 Uhr
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