Everswinkel. Keine Hinweise auf Fremdverschulden - Ergänzung zu den Pressemitteilungen vom 6.5.2018, 3:54 Uhr und 7.5.2018, 13:37 Uhr
(ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der
Staatsanwaltschaft Münster und der Kreispolizeibehörde Warendorf
Bei der heute (8.5.2018) durchgeführten Obduktion des am 6.5.2018
bei einem Brand in Everswinkel Verstorbenen haben sich keine Hinweise
auf ein Fremdverschulden ergeben. Der 50-Jährige starb durch eine
Rauchgasintoxikation. Es deutet alles darauf hin, dass der
Everswinkler mit einer Zündquelle eingeschlafen ist. Über die
bisherigen Ermittlungen hinaus, wird kein weiterer Sachverständiger
hinzugezogen.
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Datum: 08.05.2018 - 11:52 Uhr
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