Festnahme II
(ots) - Nur kurz nach der Festnahme eines 30-jährigen
serbischen Staatsbürgers am Autobahngrenzübergang Rheinfelden wurde
dort ein weiterer Serbe festgenommen. Dieses Mal handelte es sich um
einen 48-jährigen Mann, gegen den zwei Fahndungsausschreibungen
vorlagen. Beides waren Vollstreckungshaftbefehle.
So suchte die Staatsanwaltschaft Nürnberg nach dem Mann, weil
dieser nach einer Verurteilung wegen Erschleichens von Leistungen die
Geldstrafe von 120 Euro nicht beglichen hatte. Die Staatsanwaltschaft
Passau suchte nach ihm, weil er wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
verurteilt wurde. Auch diese Geldstrafe in Höhe von 590 Euro hatte
der 48-jährige nicht beglichen.
Da der 48-Jährige die Geldstrafen bezahlen konnte, wurde er auf
freiem Fuß belassen. Doch für die weitere Reise nahm der Mann weitere
Strafanzeigen mit auf den Weg. Bei der Kontrolle legte er den
Bundespolizisten die Kopie eines serbischen Führerscheins vor. Die
Kopie kam den Beamten spanisch vor und so gab der 48-Jährige zu, dass
es sich bei dem Original um eine Fälschung handelt. Deshalb erstatte
die Bundespolizei Anzeigen wegen Urkundenfälschung sowie Fahrens ohne
Fahrerlaubnis.
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Thomas Gerbert
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Datum: 14.05.2018 - 11:40 Uhr
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