Die Bundespolizeiinspektion Bremen und die Polizeiinspektion Stade weisen anlässlich des bevorstehenden Pfingstmarktes auf Gefahren und rechtliche Konsequenzen beim Überqueren der Gleisanlagen hin
(ots) -
Pfingstmarkt Neukloster: Die Polizei überwacht das Verbot des
Abkürzens über Bahngleise
Jedes Jahr zum Pfingstmarkt in Neukloster registrieren das
Polizeikommissariat Buxtehude und die Bundespolizeiinspektion Bremen
Fehlverhalten von Marktbesuchern bei der An- und Abreise an der
Bahnhaltestelle in Neukloster. Es kommt hier an den Festtagen immer
wieder zu verbotenen Gleisüberschreitungen, Fehlverhalten auf den
Bahnsteigen und am Bahnübergang.
Leider setzen viele Menschen die Gefahren des Straßenverkehrs mit
denen des Schienenverkehrs gleich - manchmal mit tödlichen Folgen.
Züge sind z. B. schienengebunden. Sie können nicht ausweichen, sind
auch in Ortschaften schnell und bei Annäherung kaum zu hören.
Wenn sich Personen im Gleisbereich aufhalten begeben sich in
Lebensgefahr. Bei einer Notbremsung braucht bereits die S-Bahn bei
"nur" 120 km/h bis zu 700 m zum Anhalten.
Muss ein Zug wegen einer Person eine Bremsung einleiten, wird
strafrechtlich wegen "gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr"
ermittelt. Bei Schäden an Schienen oder Rädern kommen Regressnahmen
hinzu.
Eine Querung des Bahnübergangs, trotz geschlossener Halbschranke
und Rotlicht, kann ebenfalls sehr teuer werden: Autofahrer können für
ihr Fehlverhalten nach der StVO mit 700,- Euro Strafe (und 2 Punkte
beim Kraftfahrt-Bundesamt) und Radfahrer und Fußgänger 350,- Euro
(und 1 Punkt, wenn sie einen Führerschein besitzen) zur Kasse gebeten
werden.
Kontakt:
Bundespolizeiinspektion Bremen Pressestelle 28215 Bremen
Willy-Brandt-Platz 7 Telefon: 0421 / 16299-604 Mobil: 0173 / 611 98
06 E-Mail: bpoli.bremen(at)polizei.bund.de
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Stade
Pressestelle
Rainer Bohmbach
Telefon: 04141/102-104
E-Mail: rainer.bohmbach(at)polizei.niedersachsen.de
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Datum: 14.05.2018 - 13:35 Uhr
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