Verurteilt wegen Handel mit Betäubungsmitteln
(ots) - Frankfurter Bundespolizisten vollstreckten
am Freitagmorgen einen Haftbefehl auf der Bundesautobahn 12.
Gegen 5 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei einen
27-jährigen Pkw-Fahrer kurz vor der polnischen Grenze. Bei der
Überprüfung des Mannes stellten die Beamten fest, dass die
Staatsanwaltschaft Bielefeld seit März 2013 mit einem
Vollstreckungshaftbefehl nach dem Polen fahndet.
Das Amtsgericht Gütersloh verurteilte den Mann bereits im Mai 2012
wegen der Einfuhr und des Handels mit Betäubungsmitteln zu insgesamt
zwei Jahren und sechs Monaten Freiheitsstrafe. Da der Mann nach
seiner Abschiebung im Juli 2016 aktuell wieder in die Bundesrepublik
einreiste, muss er nun seine verbliebene Restfreiheitsstrafe von 439
Tagen verbüßen. Bundespolizisten lieferten den 27-Jährigen noch im
Laufe des Tages in eine Brandenburger Justizvollzugsanstalt ein.
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Datum: 18.05.2018 - 13:00 Uhr
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