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SL-FL: Verfahren wegen des Besitzes kinderpornographischen Materials

ID: 1897044

(ots) - Ein umfangreiches Ermittlungsverfahren wegen
des Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie wurde nun
abgeschlossen. Der Verdacht richtete sich gegen einen 54 Jahre alten
Fernfahrer aus dem Kreis Schleswig-Flensburg. Ihm wird vorgeworfen,
im Besitz von über 6000 Bildern und Videos mit kinderpornographischem
Inhalt gewesen zu sein. Das Kommissariat 2 der
Bezirkskriminalinspektion Flensburg (BKI) und die Staatsanwaltschaft
Flensburg ermittelten seit Ende 2016 gegen den Beschuldigten.

Im Zuge der Ermittlungen wurden auf den sichergestellten mobilen
Endgeräten über 80.000 Kontakte und mehr als 3000 Chats festgestellt,
von denen eine Vielzahl Bezug zur kinderpornographischen Szene haben
dürfte. Aufgrund der Komplexität des Verfahrens wurde beim K2 die
Ermittlungsgruppe (EG) "Auf Achse" eingerichtet.

Nach Auswertung der Kontakte konnten weltweit insgesamt knapp 200
konkrete Strafverfahren eingeleitet werden. Hiervon richten sich 26
gegen Tatverdächtige in Deutschland, über 60 gegen Tatverdächtige im
europäischen Ausland sowie über 100 Verfahren gegen Tatverdächtige
in Nordamerika und einige weitere gegen Tatverdächtige in Australien.
Mit den entsprechenden Staaten bestehen Rechtshilfeabkommen, sodass
eine Strafverfolgung dort gewährleistet werden kann. Die Verfahren
wurden vom K2 der BKI aufgearbeitet und über die Staatsanwaltschaft
Flensburg an die jeweils zuständigen Strafverfolgungsbehörden der
anderen Bundesländer und Staaten weitergeleitet. Mehr als 14.000
weitere Kontakte des Beschuldigten, die ebenfalls im Verdacht stehen
kinderpornographische Inhalte kommuniziert zu haben, weisen ihren
jeweiligen Ursprung in Staaten auf, mit denen die Bundesrepublik
Deutschland keinen geordneten Rechtsverkehr führt. In diesen Fällen
ist eine Strafverfolgung nicht möglich. Bezüglich weiterer 10.000er




Kontakte des Beschuldigten prüft indes das Bundeskriminalamt (BKA) in
Wiesbaden, inwieweit diesen mögliche Anfangstatverdachte zuzuordnen
und entsprechend Tatverdächtige zu identifizieren sind.

Der nicht vorbestrafte 54-jährige Fernfahrer, bei dem die Daten
gefunden wurden und die Ermittlungen ihren Ursprung nahmen, wurde
wegen Besitzes kinderpornographischer Schriften rechtskräftig zu
einer erheblichen Geldstrafe verurteilt. Hinweise darauf, dass er
kinderpornographisches Material selbst verbreitet oder Kinder
missbraucht haben könnte, lagen nicht vor.




Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Flensburg
Norderhofenden 1
24937 Flensburg
Christian Kartheus
Telefon: 0461/484-2011
E-Mail: pressestelle.flensburg(at)polizei.landsh.de

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Datum: 22.05.2018 - 11:09 Uhr
Sprache: Deutsch
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