Rückschaupflicht missachtet - gilt auch beim Überholen
(ots) -
Am Pfingstmontag es zu einem Verkehrsunfall mit einem schwer
verletzten Motorradfahrer auf der Landesstraße 395 bei Kindsbach.
Gegen 13 Uhr fuhr ein 22-jähriger Motorradfahrer hinter zwei Pkw von
Kindsbach in Richtung Kaiserslautern. Auf freier Strecke wollte der
Kradfahrer beide Autos vor ihm überholen. Als er auf Höhe des ersten
Fahrzeuges war, setzte der 21-Jährige Autofahrer dieses Fahrzeuges
ebenfalls zum Überholen an und kollidierte mit dem überholenden
Motorrad. Der Zweiradfahrer stürzte hierdurch und prallte in die
Schutzplanke. Der Kradfahrer wurde mit schweren Verletzungen ins
Westpfalzklinikum Kaiserslautern eingeliefert. An den beiden
Fahrzeugen entstand Sachschaden von circa 25 000 Euro. Gegen den
Autofahrer wurde ein Strafverfahren eingeleitet.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Kaiserslautern
Telefon: 0631 369-1080
www.polizei.rlp.de/pd.kaiserslautern
Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.
Original-Content von: Polizeidirektion Kaiserslautern, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 22.05.2018 - 14:09 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1897437
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PDKL
Stadt:
Kindsbach
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Rückschaupflicht missachtet - gilt auch beim Überholen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion Kaiserslautern (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).