Autofahrerüberfährt Schaukeltier - Zwei Zeugen müssen sich durch Sprung zur Seite retten
(ots) -
Am Freitag (18.05.2018) ist es in der Langen Straße in Hessisch
Oldendorf gegen 10:40 Uhr zu einem Verkehrsunfall gekommen. Gegen den
unfallverursachenden Autofahrer wird wegen einer
Straßenverkehrsgefährdung ermittelt.
Der 88-jährige Ford-Fahrer hatte zunächst vor der dortigen
Apotheke im verkehrsberuhigten Bereich parken wollen. Hierbei
verwechselte der Hessisch Oldendorfer Gas- und Bremspedal und
beschleunigte sein Fahrzeug. Er fuhr gegen ein dort einbetoniertes
Schaukeltier für Kinder und kam zum Stehen.
Bei seiner unfreiwilligen Beschleunigung fuhr der Fahrer, laut
derzeitigem Stande der Ermittlungen, mit seinem Auto auch auf zwei
Zeugen zu. Diese verdanken es einzig ihrer schnellen Reaktion, dass
sie bei dem Unfall nicht verletzt worden sind.
Der 52-jährige Hessisch Oldendorfer sowie eine 29-jährige
Hamelnerin konnten sich durch einen Sprung zur Seite in Sicherheit
bringen. Die junge Frau musste sich hierbei auf ein parkendes Auto
retten.
Anschließend versuchte der Fahrer laut Beobachtern seine Fahrt
fortzusetzen. Der 52-Jährige Zeuge sowie ein weiterer Mann begaben
sich jedoch sofort zu dem Ford und zogen den Zündschlüssel ab. Die
Feder des Spielgerätes sorgte außerdem dafür, dass sich das Auto
nicht fortbewegen ließ. Der Wagen musste später durch ein
Abschleppunternehmen entfernt werden.
Bei der Unfallaufnahme stellten zwei Beamte der Polizei Hessisch
Oldendorf fest, dass der Autofahrer aufgrund von gesundheitlichen
Problemen nicht mehr in der Lage war sein Fahrzeug sicher zu führen.
Durch die Staatsanwaltschaft Hannover wurde aus diesem Grund die
Beschlagnahme des Führerscheins angeordnet.
Dem 88-Jährigen wurde der Führerschein vorerst abgenommen und die
Weiterfahrt mit führerscheinpflichtigen Fahrzeugen untersagt. Da der
Mann im Gespräch mit den Beamten jedoch nicht einsichtig war und
versuchte die Situation herunterzuspielen, musste zusätzlich der
Schlüssel zu seinem Ford sichergestellt werden. Nur so konnte mit
Sicherheit verhindert werden, dass der Mann sein Auto erneut nutzt.
Ob der Hessisch Oldendorfer seinen Führerschein wiederbekommt und
welche strafrechtlichen Konsequenzen auf ihn zukommen, muss nun von
einem Richter entschieden werden.
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Datum: 22.05.2018 - 14:15 Uhr
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