Pressemeldung für den Bereich Cloppenburg
(ots) - Cloppenburg - Dreister Cloppenburger
kaufte wiederholt mit Falschgeld
Am 18. Mai 2018 verkaufte ein 33-jähriger Cloppenburger über eine
Internetplattform zwei Kinderhochstühle an einen 28-jährigen
Cloppenburger. Der Käufer hatte die Ware jedoch mit gefälschten
Banknoten bezahlt. Als die Geldscheine vom Geschädigten zur Prüfung
bei einer Bank vorgelegt wurden, wurden diese als Fälschung
identifiziert. Durch das umsichtige Handeln des 33-Jährigen, der sich
das amtliche Kennzeichen des Fahrzeuges gemerkt hatte, mit dem der
28-Jährige beim Kauf erschienen war, konnte dieser wenig später durch
die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta ermittelt werden. Durch das
Amtsgericht Oldenburg wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft noch am
selben Abend ein Beschluss zur Durchsuchung der Wohnung des
28-Jährigen erlassen, um die mit dem Falschgeld erworbenen Hochstühle
im Rahmen der Rückgewinnungshilfe sicherzustellen. Bei der
anschließenden Wohnungsdurchsuchung wurden nicht nur die oben
genannten Stühle aufgefunden, sondern auch weitere Beweismittel, die
darauf hindeuten, dass der 28-Jährige Falschgeld hergestellt hat.
Noch während die Polizei ermittelte, kaufte der dreiste Täter erneut
mit Falschgeld einen Fahrradanhänger. Auch hier erschienen die
Geschädigten alsbald bei der Polizei und zeigten die Tat an. Der
Anhänger konnte daher ebenfalls bei der Durchsuchung gefunden und den
Geschädigten dank der Anzeige zugeordnet und zwischenzeitlich wieder
ausgehändigt werden. Es wurden Strafverfahren eingeleitet. Die
Ermittlungen dauern an.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Cloppenburg / Vechta
Maren Otten
Telefon: (04471) 1860-104
E-Mail: pressestelle(at)pi-clp.polizei.niedersachsen.de
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Datum: 22.05.2018 - 15:36 Uhr
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