Polizeidirektion Lübeck-OH-Fehmarn-Strandallee /
Nutzung von Hoverboards ist an rechtliche Voraussetzungen gebunden
(ots) - Am vergangenen Samstagnachmittag (19.05.) stellten
Beamte der Polizeistation Fehmarn am Nachmittag zwei Mädchen im
Bereich der Strandallee fest, die auf sogenannten Hoverboards fuhren.
Da die beiden Kinder im öffentlichen Verkehrsraum fuhren, wurde ihnen
die Weiterfahrt untersagt, da sie nicht im Besitz der erforderlichen
Führerscheinklasse "B" sind. Von Amts wegen wird eine Strafanzeige
"Fahren ohne Fahrerlaubnis" und des Verstoßes nach dem
Pflichtversicherungsgesetz gefertigt.
Elektroboards (Hoverboards) und elektronischen Einrädern werden
verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeuge eingestuft. Somit sind sie
zulassungs-, versicherungs-, steuerrechtlich- und
fahrerlaubnisrechtlich zu beurteilen.
Weiteres kann in einem Faltblatt der Polizei Westhessen
nachgelesen werden: http://upea.de/wp/wp-content/uploads/2017/05/1703
29_Flyer-E-Boards-signed.pdf
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Lübeck
Pressestelle
Stefan Muhtz
Telefon: 0451-131-2015
Fax: 0451-131-2019
E-Mail: pressestelle.luebeck.pd(at)polizei.landsh.de
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/LPA/lpa_node.html
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Datum: 23.05.2018 - 11:34 Uhr
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