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Strafvollstreckung wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz: Sieben Monate Gesamtfreiheitsstrafe

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(ots) - Beamte der Bundespolizei haben am Mittwochmorgen
(23.05.2018) gegen 07.00 Uhr einen 25-Jährigen im Stuttgarter
Hauptbahnhof festgenommen. Die Polizeibeamten überprüften die
Personalien des Mannes im Rahmen einer Personenkontrolle. Hierbei
stellte sich heraus, dass der bereits wegen Verstößen gegen das
Betäubungsmittelgesetz verurteilte deutsche Staatsangehörige von der
Staatsanwaltschaft Ravensburg mit einem Vollstreckungshaftbefehl
gesucht wurde. Der wohnsitzlose Mann muss eine Gesamtfreiheitsstrafe
von sieben Monaten verbüßen. Bei der Durchsuchung des 25-Jährigen
fanden die eingesetzten Polizeibeamten zudem eine geringe Menge an
Betäubungsmitteln auf. Er muss nun erneut mit einer Anzeige wegen des
Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz rechnen. Bundespolizisten
brachten den Mann anschließend in eine Justizvollzugsanstalt.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Stuttgart
Pressestelle
Daniel Kroh
Telefon: 0711 / 55049 - 107
E-Mail: bpoli.stuttgart.oea(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
http://www.twitter.com/bpol_bw

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Datum: 23.05.2018 - 15:35 Uhr
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