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Strafvollstreckung wegen Erschleichens von Leistungen: 119 Tage Restfreiheitsstrafe

ID: 1898486

(ots) - Beamte der Bundespolizei haben am Dienstagmorgen
(22.05.2018) gegen 10.00 Uhr einen 63-Jährigen im Stuttgarter
Hauptbahnhof festgenommen. Die Polizeibeamten überprüften die
Personalien des Mannes im Rahmen einer Personenkontrolle. Hierbei
stellte sich heraus, dass der bereits wegen Erschleichens von
Leistungen verurteilte ungarische Staatsangehörige von der
Staatsanwaltschaft Traunstein mit einem Vollstreckungshaftbefehl
gesucht wurde, da er die gegen ihn verhängte Geldstrafe nicht
vollständig bezahlt hatte. Der wohnsitzlose Mann konnte die noch
offene Strafe nicht begleichen, sodass er nun ersatzweise für 119
Tage ins Gefängnis muss. Bundespolizisten brachten den 63-Jährigen
anschließend in eine Justizvollzugsanstalt.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Stuttgart
Pressestelle
Daniel Kroh
Telefon: 0711 / 55049 - 107
E-Mail: bpoli.stuttgart.oea(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
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Datum: 23.05.2018 - 15:32 Uhr
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