Enkeltrick scheiterte
(ots) - Mehrere Geschädigte meldeten
sich am gestrigen Dienstag (22.05.2018) bei der Polizei und zeigten
an, Opfer eines versuchten Enkeltricks geworden zu sein. Wieder
einmal meldeten sich unbekannte Täter telefonisch bei den jeweiligen
Opfern und gaben sich als Enkel in einer Notlage aus. Die Täter
kontaktierten hierbei gezielt ältere Personen und versuchten durch
die Darstellung einer Lügengeschichte das Vertrauen der Angerufenen
zu erschleichen. Ziel des Anrufes war und ist es immer, die
Angerufenen durch das gewonnene Vertrauen zur Herausgabe einer
Bargeldsumme zu überreden. In den am gestrigen Tag bekannt gewordenen
Betrugsversuchen reagierten die Angerufenen glücklicherweise richtig.
Als sie den Betrug bemerkten, beendeten sie jeweils das Telefonat,
ohne etwaige Daten preiszugeben bzw. auf eine Geldforderung
einzugehen. Die Polizei möchte an dieser Stelle noch einmal vor
dieser oder ähnlich gelagerten Betrugsmaschen warnen. Geben sie keine
persönlichen Daten heraus, gehen sie keinesfalls auf etwaige
Geldforderungen ein. Sollten Sie Opfer eines Betrugsversuches
geworden sein, wenden Sie sich an Ihre Polizei. (KR)
Rückfragen bitte an:
Thüringer Polizei
Landespolizeiinspektion Gera
Pressestelle
Telefon: 0365 829 1503 / -1504
E-Mail: medieninfo-gera.lpig(at)polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/index.aspx
Original-Content von: Landespolizeiinspektion Gera, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 23.05.2018 - 15:31 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1898488
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: LPI-G
Stadt:
Gera/Greiz/Altenburger Land
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Enkeltrick scheiterte"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Landespolizeiinspektion Gera (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).