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Mit Beginn der Badesaison: Bundespolizei warnt vor Abkürzungen über die Gleise

ID: 1899205

(ots) - Das Betreten des Gleisbereichs ist strengstens
verboten und lebensgefährlich! Dennoch kommt es immer wieder zu
Gleisüberschreitungen. Häufig ist dabei Unwissenheit und Leichtsinn
die Ursache.

Besonders im Bereich des Baggersees "Epplesee" werden immer wieder
Gleisüberschreitungen im Bahnhof Forchheim sowie entlang der stark
frequentierten Bahnstrecke, Karlsruhe-Rastatt, festgestellt.

Der Badesee ist durch seine zahlreichen Sportmöglichkeiten weit
über die Grenzen des Landkreises Karlsruhe bekannt und bei warmen
Temperaturen sehr gut besucht.

Bereits während der ersten warmen Tage im April wurden der
Bundespolizeiinspektion Karlsruhe mehrere Fälle von
Gleisüberschreitungen, zum Teil auch durch größere Personengruppen,
gemeldet. Die Bahnstrecke im Bereich des Bahnhofes Forchheim ist eine
Hauptstrecke der Nord/Süd-Verbindung, die sowohl den Fernverkehr,
Nahverkehr und Güterverkehr bedient. Die stündliche Zugtaktung ist
dementsprechend sehr hoch.

Insbesondere nach dem Rückbau der Rampe im Bahnhof ist eine
Häufung von Gleisüberschreitungen festzustellen. Anstatt die
Treppenauf- sowie Treppenabgänge und die Unterführung zu nutzen,
überqueren einige Reisende die Gleisanlagen an nicht ausgewiesenen
Stellen und begeben sich somit in Lebensgefahr.

Ebenso werden Fahrzeuge entlang der Bahnanlagen geparkt und die
Gleise auf freier Strecke überquert.

Aus aktuellem Anlass warnt die Bundespolizei eindringlich vor den
Gefahren an Bahnanlagen. Immer wieder kommt es im Zugverkehr zu
tödlichen Unfällen durch Personen am/im Gleisbereich. Die Gefahren
werden oft unterschätzt, da sich die Züge fast unbemerkt und
geräuschlos nähern und längere Bremswege haben. Zudem können sie
nicht ausweichen.

Die Gleisüberschreitung ist nicht nur leichtsinnig und kann Leben




kosten. Sie stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem
Bußgeld geahndet wird. Wird der Bahnverkehr durch die Handlung einer
Person beeinflusst und die Sicherheit beeinträchtigt, handelt es sich
sogar um eine Straftat im Sinne des § 315 Strafgesetzbuch
(Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr). Zudem können
zivilrechtliche Ansprüche geltend gemacht werden.

Die Bundespolizei appelliert daher an die Badegäste, die am
Bahnhof Forchheim vorhandene Fußgängerunterführung zu nutzen.

Die Bundespolizei wird die Örtlichkeiten zudem verstärkt
bestreifen und Verwarngelder aussprechen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Karlsruhe
Carolin Bartelt
Telefon: 0721 12016 - 103
E-Mail: bpoli.karlsruhe.oea(at)polizei.bund.de
www.polizei.bund.de

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Karlsruhe, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 24.05.2018 - 14:37 Uhr
Sprache: Deutsch
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Stadt:

Karlsruhe



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