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Gegen das Waffengesetz verstoßen - Korrektur

ID: 1899303

(ots) - Bei der heute veröffentlichten Pressemitteilung
hat sich hinsichtlich des sichergestellten Elekroimpulsgerätes ein
inhaltlicher Fehler eingeschlichen. Es hieß ursprünglich: "Im
Hinblick auf das IMPULSGERÄT und den Schlagstock erwartet den
Betroffenen möglicherweise ein Bußgeldverfahren".

Richtig ist dagegen: Hinsichtlich des Reizstoffsprühgerätes UND
DES IMPULSGERÄTES wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

...

Im Hinblick auf den Schlagstock erwartet den Betroffenen
möglicherweise ein Bußgeldverfahren.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de

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Datum: 24.05.2018 - 15:34 Uhr
Sprache: Deutsch
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