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Hauptzollamt Frankfurt am Main informiertüber

Artenschutz und illegale Urlaubssouvenirs

ID: 1899507

(ots) -
Zoll und Artenschutz- Der illegale Handel mit exotischen Tier- und
Pflanzenarten ist ein profitträchtiges Geschäft, die Folgen für die
Umwelt dramatisch. Der Zoll leistet durch seine Kontrollen einen
entscheidenden Beitrag, die Artenvielfalt zu erhalten und die Tier-
und Pflanzenwelt zu bewahren. Zum Schutz der wildlebenden Tiere und
Pflanzen besteht seit 1973 das "Washingtoner
Artenschutzübereinkommen" (WA). In Deutschland ist es seit 1976
gültig, und bis heute sind 182 Staaten dem WA beigetreten. Ca. 5.600
wildlebende Tierarten und 30.000 Pflanzenarten sind derzeit
gelistet. "Der weltweit boomende Internetversandhandel spielt auch in
Bezug auf das Thema Artenschutz eine zentrale Rolle", so Albrecht
Vieth, Leiter des Hauptzollamtes Frankfurt am Main. "Allein im
Zeitraum Januar bis Mai 2018 mussten wir 50 Gitarren, oder
Griffbretter für solche, mit Bestandteilen aus Palisanderholz
beschlagnahmen. Darüber hinaus wurden 2.818 Tabletten oder
Pulvertütchen mit Bestandteilen von Kakteen, der Hoodia- oder
Kostuswurzel sowie Extrakten aus Orchideen enthaltend,
sichergestellt", erläutert Vieth. "Es handelte sich dabei fast
ausschließlich um Aufgriffe im Post- oder Kurierversand, denen
Bestellungen von Privatpersonen im Internet zugrunde lagen.
Ausfuhrstaaten waren überwiegend Thailand und Hongkong."

Verstöße gegen das Washingtoner Artenschutzübereinkommen sind
keine "Bagatelldelikte": Sie können Geldbußen bis 50.000 Euro oder
sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen.

Zusatzinformation: Im Jahr 2017 kam es beim Hauptzollamt Frankfurt
am Main zu 372 Sicherstellungen von 13.339 artengeschützten
Einzelexemplaren. Darunter waren auch 1.681 lebende Tiere und 2.019
lebende Pflanzen. Sogar lebende Tiere werden per Mausklick bestellt
und per Postpaket versandt. Zwei grüne Baumwarane kamen im Postpaket




aus Indonesien am Flughafen an. Ein Waran war bereits vertrocknet,
das andere Tier war in so schlechter Verfassung, dass es kurz darauf
ebenfalls verendete. Aber auch Musikinstrumente, wie z.B. mit
Schlangenhäuten überzogene Geigen oder Gitarren, werden häufig per
Internet geordert. Ein weiteres Postpaket aus China, das sich ein
Deutscher per Mausklick über ein Internet-Auktionshaus bestellt
hatte, enthielt eine Weste aus dem Fell des artengeschützten
Polarfuchses. Im August 2017 kontrollierten Zollbedienstete des
Hauptzollamtes Frankfurt am Main das Gepäck von Reisenden eines
Fluges aus Algerien. Dabei überprüften sie auch den Handkoffer eines
24- jährigen Mannes. Darin waren vier junge, lebende Maurische
Landschildkröten eingepfercht worden. Auf Befragen gab der Mann an,
er habe die Schildkröten vor dem Haus seiner Familie in Algerien
eingesammelt und wolle sie in Deutschland verschenken. Gegen ihn
wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Die Tiere wurden sichergestellt
und einem vertrauenswürdigen Tierhalter zur artgerechten Haltung
übergeben.

Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zertifizierter Arbeitgeber
nach dem audit "berufundfamilie". Wir bieten Ausbildungsplätze an.
Näheres unter www.zoll.de - Beruf und Karriere.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Frankfurt am Main
Stabsstelle Kommunikation
Christine Straß
Telefon: 069 / 690 73396
E-Mail: presse.hza-ffm(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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drucken  als PDF  an Freund senden   Dieb nach Flucht an der Volme gestellt  Pressemitteilung vom 25.05.2018
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Datum: 25.05.2018 - 09:00 Uhr
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