Hamburger Hauptbahnhof: Mann führt "Überlebensmesser" zu seiner Verteidigung mit sich-
(ots) -
Hamburger Hauptbahnhof: Mann führt "Überlebensmesser" zu seiner
Verteidigung mit sich-
Am 24.05.2018 gegen 02.30 Uhr entdeckten Bundespolizisten bei
einem Mann (m.29) nach einer Überprüfung der Personalien in der
Hosentasche ein sogenanntes "Überlebensmesser" mit einer Klingenlänge
von 15 cm.
Da das Führen eines feststehenden Messers mit einer Klingenlänge
über 12 cm in der Öffentlichkeit nach dem Waffengesetz verboten ist,
wurde das Messer sichergestellt. Der polizeilich bekannte Mann gab
gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten an, dass er das Messer zu
seiner Verteidigung mit sich führte.
Gegen den deutschen Staatsangehörigen wurde ein OWI-Verfahren nach
dem Waffengesetz eingeleitet.
Pressesprecher
Rüdiger Carstens
Mobil 0172/4052 741
E-Mail: ruediger.carstens(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
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Datum: 25.05.2018 - 15:45 Uhr
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