Gehört nicht ins Handgepäck - Bundespolizei stellt Pfefferspray und Patrone sicher
(ots) - Bei der Luftsicherheitskontrolle am Flughafen
Hamburg entdeckten Kontrollkräfte ein Pfefferspray und eine
Kleinkaliberpatrone bei Fluggästen. Beides wurde sichergestellt. Die
Reisenden erhielten jeweils eine Strafanzeige.
Als am Freitagmittag ein 77-jähriger deutscher Staatsangehöriger
vor seinem Flug in der Kontrollstelle am Flughafen Hamburg von
Luftsicherheitsassistenten kontrolliert wurde, fiel in seinem
Portemonnaie eine Patrone auf. Bei genauerer Betrachtung stellte sich
heraus, dass es sich um eine Kleinkaliberpatrone handelte. Als
Bundespolizisten den Mann darauf ansprachen, äußerte er die Patrone
vor längerer Zeit geschenkt bekommen und seitdem in seinem
Portemonnaie zu haben. Da der 77-Jährige keine Berechtigung für
Erwerb bzw. Besitz vorweisen konnte, bestand der Verdacht des
Verstoßes gegen das Waffengesetz. Der Mann erhielt eine Strafanzeige,
die Patrone wurde sichergestellt.
Am selben Abend erschien eine 27-jährige spanische
Staatsangehörige zur Luftsicherheitskontrolle vor ihrem Flug. Bei der
Frau stellten Luftsicherheitsassistenten ein Pfefferspray ohne
Prüfzeichen fest. Damit handelt es sich um einen verbotenen
Gegenstand nach dem Waffengesetz. Die 27-Jährige musste eine
Sicherheitsleistung in Höhe von 150 Euro hinterlegen und erhielt eine
Strafanzeige. Das Pfefferspray wurde durch die Bundespolizei
sichergestellt.
Beide konnten ihre Reise im Anschluss an die polizeilichen
Maßnahmen fortsetzen.
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Datum: 28.05.2018 - 16:13 Uhr
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