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Geldbörse verloren, danach 88 Tage Haft

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(ots) - Auf dem Bundespolizeirevier Duisburg wurde am
Freitagabend (25. Mai) eine Geldbörse als Fundsache abgegeben. Der
Eigentümer (53) wurde darüber informiert, wollte diese am gleichen
Tag um 20.45 Uhr abholen und musste von der Bundespolizei aufgrund
eines Haftbefehls festgenommen werden.

Bei der Personalienüberprüfung des Eigentümers aus Oberhausen
stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl von der
Staatsanwaltschaft Duisburg vorlag.

Aufgrund eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz
wurde er zu einer Geldstrafe von 2756,50 Euro oder ersatzweisen
Freiheitsstrafe von 88 Tagen verurteilt. Zudem erhielt er zusätzlich
ein dreimonatiges Fahrverbot. Vermutlich führte er ein Fahrzeug auf
öffentlichen Wegen ohne dass eine erforderliche
Haftpflichtversicherung bestand.

Den Geldbetrag konnte der 53-Jährige nicht erbringen und wurde
anschließend in die nächste Justizvollzugsanstalt gefahren.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Düsseldorf
Dajana Burmann
Telefon: +49 (0) 211 179276-150
Mobil: +49 (0) 173 56 78 643
E-Mail: presse.d(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Bismarckstraße 108
40210 Düsseldorf


Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
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Datum: 28.05.2018 - 16:10 Uhr
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