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Grenzpolizeiliche Einreisekontrolle durch die Bundespolizei am Hamburg Airport - Zwei Männer in Haft

ID: 1901958

(ots) - Die Bundespolizei konnte am vergangenen Wochenende
gleich drei Haftbefehle vollstrecken. Zwei Männer mußten in Haft.

Bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle von Fluggästen einer
Maschine aus der Türkei, konnten Bundespolizisten Freitagnachmittag
einen Mann festnehmen, gegen den das Amtsgericht Hamburg
Sicherungshaft angeordnet hatte.

Der 22-jährige deutsche Staatsangehörige wurde vom Amtsgericht
Hamburg im Sommer 2016 wegen schwerer räuberischer Erpressung zu
einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Strafe wurde zur
Bewährung ausgesetzt. Allerdings verstieß der Mann während der
Bewährungszeit gegen die ihm erteilten Auflagen und Weisungen. Er war
unter anderem unbekannten Aufenthaltes. Daher kommt ein Widerruf der
Strafaussetzung zur Bewährung in Betracht. Der Mann wurde noch am
Freitagnachmittag in die Untersuchungshaftanstalt verbracht.

Einen Tag später kontrollierten Bundespolizisten Fluggäste, die
kurz vor ihrem Abflug in die Türkei waren. Unter ihnen befand sich
ein 46-jähriger deutscher Staatsangehöriger, der gleich mit zwei
Haftbefehlen von der Staatsanwaltschaft Hamburg gesucht wurde. Im
ersten Fall war der Mann vom Amtsgericht Hamburg im Dezember 2016
wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe in
Höhe von 60 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt worden. Davon hatte er
1100 Euro bisher nicht beglichen. Im zweiten Fall war der Mann im
März 2017 durch das Amtsgericht Hamburg St. Georg verurteilt worden.
Der Vorwurf: vorsätzliches Führen eines Kraftfahrzeuges ohne
Fahrerlaubnis in Tateinheit mit vorsätzlichem Verstoß gegen das
Pflichtversicherungsgesetz. Die dafür verhängte Geldstrafe in Höhe 80
Tagessätzen à 20 Euro hatte er ebenfalls nicht komplett bezahlt. In
diesem Fall hätte der 46-Jährige noch 1540 Euro begleichen müssen.




Bei Beträge konnte der Mann auch am Samstag nicht bezahlen. Er wurde
daher in die Untersuchungshaftanstalt verbracht, um die
Ersatzfreiheitsstrafen von noch 55 und 77 Tagen zu verbüßen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Maik Lewerenz
Telefon: +49 40 500 27-104
Mobil: +49 172/4275608
E-Mail: maik.lewerenz(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord

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Datum: 28.05.2018 - 16:25 Uhr
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