Entwendeten Motorroller aufgefunden und dabei diverse Verkehrsstraftaten aufgedeckt
(ots) - Einbeck(pap) Am Mittwoch, 30.05.2016, wurde der
Polizei Einbeck gegen 19.20 Uhr ein entwendetes Kleinkraftrad im
Bereich der Bahnunterführung auf der Kreisstraße 657 zwischen Brunsen
und Stroit gemeldet. Am Einsatzort ist die Funkstreife auf zwei
17-jährige Jugendliche aus dem Landkreis Holzminden und dem Landkreis
Northeim getroffen, die sich neben einem orangefarbenen Motorroller
ohne Kennzeichen befanden. Vor Ort waren noch vier weitere männliche
Personen aus dem Delligser Bereich, wovon sich einer (49) als
Eigentümer des Rollers zu erkennen gab und den Beamten mitteilte,
dass ihm das Fahrzeug in der Nacht von Montag auf Dienstag entwendet
worden sei. Jetzt habe einer seiner Begleiter in Ammensen beobachten
können, wie jemand mit dem Roller gefahren ist. Direkt dahinter habe
sich noch eine Crossmaschine befunden. Man hat die Zweiräder verfolgt
und sei schließlich an der Bahnunterführung auf die beiden
Jugendlichen getroffen, die beide abstritten, den Diebstahl begangen
zu haben, geschweige denn, mit dem Roller gefahren zu sein. Im Rahmen
der weiteren Sachverhaltsklärung wurde auch die Crossmaschine (125
cm³) in einem Wirtschaftsweg ohne erforderliche Kennzeichen gefunden.
Den Originalschlüssel für dieses Leichtkraftrad hatte einer der
beiden Beschuldigten bei sich. Im Zuge der weiteren Befragungen und
Ermittlungen konnten noch mehr Vergehen aufgedeckt werden. In der
Nacht von Montag, 28.05.2018 auf Dienstag, 29.05.2018 haben die
beiden Jugendlichen gemeinsamen mit einem Freund (22) aus einer
Stadtoldendorfer Ortschaft im Bereich Einbeck ein Lamm von einer
Wiese aus dem Polder bei Salzderhelden geholt. Das Tier haben sie
dann in der Einbecker Innenstadt laufen lassen. Anschließend haben
sie in Ammensen den orangefarbenen Roller gestohlen, wobei Haupttäter
der 22-jährige gewesen sein soll. Dann hat sich der eine der beiden
Jugendlichen das gestohlene Kleinkraftrad vom Freund geliehen, obwohl
er keine Fahrerlaubnis hat. Schließlich sind sie aber aufgeflogen.
Letztendlich wird jetzt wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Diebstahls,
Verstoß Pflichtversicherungsgesetz, Verstoß gegen die Abgabenordnung,
Strafvereitelung, unbefugter Gebrauch eines Kraftfahrzeugen und wegen
Verstoß gegen das Tierschutzgesetz ermittelt.
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Datum: 31.05.2018 - 17:43 Uhr
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