HL-Autobahn 226, Richtung Hamburg /
Zu schnell mit unversteuerten Zigaretten unterwegs
(ots) - Am Freitagnachmittag (01.06.) konnte eine
Streifenbesatzung des Schengentrupps vom Polizei-Autobahn- und
Bezirksrevier Scharbeutz (PABR) einen Skoda Oktavia auf der Autobahn
226 mit deutlich zu hoher Geschwindigkeit fahrend feststellen. Nach
Abzug aller Toleranzen wird dem 34-jährigen Fahrer mit Wohnsitz in
Lübeck eine Geschwindigkeit von 170 km/h bei erlaubten 100 km/h
vorgeworfen.
Bei der Kontrolle des Skoda wurden 4000 unversteuerte ukrainische
Zigaretten aufgefunden. Nach Belehrung gab der Fahrer an, dass er
diese zuvor bei einem Fernfahrer erworben habe. Neben dem Bußgeld für
die Geschwindigkeitsüberschreitung folgte die Zahlung von 640 Euro
für die Steuernacherhebung, die Einziehung der Zigaretten und ein
Ermittlungsverfahren nach der Abgabenordnung hinsichtlich einer
Steuerhehlerei.
Der Schengentrupp beim PABR besteht aus Beamtinnen und Beamten des
Hauptzollamtes Kiel, der Bundespolizeiinspektion Kiel und der
Polizeidirektion Lübeck.
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Lübeck
Pressestelle
Stefan Muhtz
Telefon: 0451-131-2015
Fax: 0451-131-2019
E-Mail: pressestelle.luebeck.pd(at)polizei.landsh.de
http://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/POLIZEI/Polizei_n
ode.html
Original-Content von: Polizeidirektion Lübeck, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 04.06.2018 - 14:27 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1906018
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-HL
Stadt:
Lübeck
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" HL-Autobahn 226, Richtung Hamburg /
Zu schnell mit unversteuerten Zigaretten unterwegs"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeidirektion L (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).