Fahrzeugschein verfälscht und ohne Führerschein
(ots) - Eine Bestätigung durch Verlustanzeige bei
den Polizeibehörden in Berlin sollte als Nachweis über den Besitz
einer Fahrerlaubnis dienen.
Diese Bescheinigung legte ein rumänischer Staatsangehöriger bei
einer Fahndungskontrolle den Beamten der Bundespolizei im Seehafen
Rostock vor. Er war zu diesem Zeitpunkt Führer eines in Polen
zugelassenen Pkw. Demnach will er im Februar 2018 seinen Pass sowie
seinen rumänischen Führerschein verloren haben.
Die Beamten hatten jedoch mit den gemachten Angaben ihre
Bauchschmerzen und veranlassten eine Nachfrage bei den rumänischen
Behörden. Von hier kam das Ergebnis, dass ihm durch die rumänischen
Behörden kein gültiger Führerschein ausgestellt wurde.
Auch bei der Überprüfung des polnischen Fahrzeugscheines fielen
den Beamten Unregelmäßigkeiten auf. Hier konnte festgestellt werden,
dass das Gültigkeitsdatum des Stempels für die technische
Untersuchung verfälscht wurde. Gegen den Mann wurden
Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der
Urkundenfälschung eingeleitet.
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Datum: 06.06.2018 - 09:26 Uhr
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