Lüdinghausen, Stadtfeldstraße / Rollerfahrer zu schnell und ohne die erforderliche Fahrerlaubnis
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(ots) - Im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung wurde ein
16-jähriger Lüdinghauser in einer 30-er Zone mit 50km/h gemessen. Bei
der anschließenden Kontrolle konnte er lediglich eine
Mofaprüfbescheinigung vorlegen. Für die gefahrene Geschwindigkeit
benötigt er eine Fahrerlaubnis der Klasse AM. Ihm wurde die
Weiterfahrt untersagt und ein Strafverfahren gegen ihn wegen Fahren
ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
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Datum: 07.06.2018 - 08:22 Uhr
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