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Brückenspringer an der Fulda in Kassel und Umgebung

ID: 1908695

(ots) - Kassel (ots) - "Sie springen wieder". Mit diesen
Worten meldeten gestern besorgte Anwohner der Wasserschutzpolizei
Kassel, dass Jugendliche von der Kasseler Drahtbrücke in die Fulda
sprangen. Bei der anschließenden Überprüfung konnten allerdings keine
Personen mehr in Brückennähe angetroffen werden. Bereits in den
vergangenen Jahren haben wir immer wieder auf die Gefahren und
Verbote im Zusammenhang mit Brückenspringern hingewiesen. Das Baden
bzw. Schwimmen an den sog. Bundeswasserstraßen, und damit auch an
Fulda, Werra und Weser, ist nicht generell untersagt. Verboten ist es
aber an Stellen, die besonders gefahrenträchtig sind. Dazu gehören:

- die Bereiche bis zu 100,00 m ober- und unterhalb von Brücken,
- Wehre, Hafeneinfahrten, Bootsliegeplätze und Anlegestellen der
Fahrgastschifffahrt,
- im Bereich von Schleusen und
- im Arbeitsbereich von sog. schwimmenden Geräten (Schiffen),

Wir möchten die Beobachtungen der vergangenen Tage zum Anlass
nehmen, und erneut auf die Gefahren des Brückenspringens hinweisen.
Mit solchen Aktionen gefährden die Betreffenden nicht nur ihr eigenes
Leben. Brückenspringer beeinträchtigen auch die Sicherheit des
Bootsverkehrs auf dem Fluss. Die Fulda hat unterschiedliche
Wassertiefen und die Uferbereiche sind meist mit großen Schüttsteinen
gesichert. Unter der unmittelbaren Wasseroberfläche können jederzeit
Bäume oder andere Gegenstände treiben und für Springer zur nicht
erkennbaren Gefahr werden. Gefahren bestehen aber auch für die
fahrenden Boote auf den Gewässern. Ungeachtet der derzeitigen
Schließung der Kasseler Stadtschleuse findet nach wie vor auf dem
gesamten Fluss Schiffsverkehr statt. In fast allen Bereichen der
Fulda fahren Motor-, Ruder- und Paddelboote. Heranfahrende Schiffe
sind von den Brücken allerdings oft nicht wahrnehmbar. So kann der




unbedachte Sprung von der Draht-, Gärtnerplatz- oder einer anderen
Brücke auf ein Sportboot schnell Unbeteiligte in Mitleidenschaft
ziehen. Verstöße gegen das Bade- und Schwimmverbot sind
Ordnungswidrigkeiten (§ 8.10 BinSchStrO) und können mit einem
Verwarnungsgeld in Höhe von 35 EUR oder mit Bußgeldern von 50 bis 200
EUR geahndet werden. Für Rückfragen steht Ihnen die
Wasserschutzpolizei in Kassel, Tel.: 0561-20769-44 gerne zur
Verfügung.




Rückfragen bitte an:

Wasserschutzpolizeiposten Kassel
Am Hafen 15
34125 Kassel
Tel: 0561/20769-44

Original-Content von: Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 07.06.2018 - 16:22 Uhr
Sprache: Deutsch
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